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Beitrag begonnen von thomas2403 am 29.05.2006 um 20:55:54

Titel: Anwaltsgebühren
Beitrag von thomas2403 am 29.05.2006 um 20:55:54
Hallo,

ich habe Streß mit meinem Anwalt wg. der Gebühren.

Der Sachverhalt ist folgender: Meiner Schwiegermutter aus Kasachstan wurde ein Einreisevisum "besondere Härte" von der deutschen Botschaft in Kasachstan verweigert. Darauf hin haben wir mit Hilfe eines Anwalts vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage eingereicht. Nachdem ein Vergleich mit dem Auswärtigen Amt gescheitert war, erschien es uns aussichtslos, die Klage aufrechtzuerhalten. Deshalb haben wir den Anwalt angewiesen, die Klage zurückzuziehen. Der Anwalt hat uns dann seine Rechnung geschickt.

Zwei Punkte sind dabei unklar:

Es wurde eine Geschäfts- und eine Verfahrensgebühr berechnet. Die Rechtsanwaltskammer hier vor Ort sagte mir, die Geschäftsgebühr müsse zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr angerechnet werden. Der Anwalt antwortete darauf, eine Anrechnung der Geschäftsgebühr erfolge im Verwaltungsrecht nur sofern ein Widerspruchsverfahren dem Gerichtsverfahren vorgeschaltet ist, was im Visumsverfahren nicht der Fall sei. Frage: Was ist nun richtig?

Der Anwalt setzte die Verfahrensgebühr (mittelschwerer Fall) mit 1,3 an. Die Rechtsanwaltskammer sagte, daß aufgrund der Tatsache, dass wir die Klage zurückgezogen haben, diese nicht mit 1,3 sondern nur mit 0,8 angesetzt werden darf. Der Anwalt sagte, die Verfahrensgebühr werde nur dann mit 0,8 angesetzt, wenn die Klage vor Rechtshängigkeit, mithin vor Zustellung an den Gegner zurückgenommen wird. In jenem Falle wäre nur eine Klageschrift gefertigt worden. In unserem Fall sei aber unstreitig Rechtshängigkeit eingetreten. Frage: Was ist nun richtig?

Vielen Dank für Euere Antwort.

Titel: Re: Anwaltsgebühren
Beitrag von thomas2403 am 29.05.2006 um 21:03:24
Eine Ergänzung noch: Wir haben ein Visum "Familiäre Hilfeleistung" beantragt.

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