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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> VISUM FRAGE https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1148594408 Beitrag begonnen von madalina am 26.05.2006 um 00:00:08 |
Titel: VISUM FRAGE Beitrag von madalina am 26.05.2006 um 00:00:08
hallo! Ich habe eine frage! seid 3 jahre binn ich vehairatet mit deutsche mann selber komme ich aus polen in 2 monate meine befristete visum ist zum ende! Mein mann sagt imme das er komt nicht mit mir zum auslenderbehorde und ich mus zuruck nach polen! was fur eine schonns habe ich eine umbefristete visum zu bekomen one mein mann! Ich arbeite fur mich und bezie kein geld von schtadt! :-*
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Titel: Re: VISUM FRAGE Beitrag von ronny am 26.05.2006 um 07:24:09
Hallo Madalina,
wenn Du bereits seit drei Jahren im Bundesgebiet in einer ehelichen Lebensgemeinschaft mit Deinem Mann lebst, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. Falls ihr Euch trennen wollt, hast Du immerhin ein eigenständges Aufenthaltsrecht erworben, d.h. Deine AE wird weiter verlängert. Schau mal in den § 31 AufenthG. Falls die eheliche Lebensgemeinschaft weiterbesteht erhältst Du im Regelfall eine Niederlassngserlaubnis ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: VISUM FRAGE Beitrag von Abu am 26.05.2006 um 09:41:46
Hi Ronny,
Die Fragestellerin ist Polin. Abu |
Titel: Re: VISUM FRAGE Beitrag von ronny am 26.05.2006 um 10:24:37 Abu schrieb am 26.05.2006 um 09:41:46:
Schon klar, aber momentan vermittelt IMHO das AufenthG eine günstigere Rechtsposition als das FreizügG / EU, oder ? Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: VISUM FRAGE Beitrag von Abu am 26.05.2006 um 10:45:02 ronny schrieb am 26.05.2006 um 10:24:37:
Inwiefern? Abu |
Titel: Re: VISUM FRAGE Beitrag von ChicaLoca am 26.05.2006 um 10:45:59
aber wenn sie arbeitet, hat sie anspruch auf freizügigkeitsbescheinigung
zumal, wenn sie getrennt lebt vom dt. ehemann (und das hab ich aus ihrem posting gelesen), halte ich das für die günstigste regelung |
Titel: Re: VISUM FRAGE Beitrag von Abu am 26.05.2006 um 11:01:39 ChicaLoca schrieb am 26.05.2006 um 10:45:59:
Das denke ich auch. Abu |
Titel: Re: VISUM FRAGE Beitrag von Ulf am 26.05.2006 um 19:29:58 ChicaLoca schrieb am 26.05.2006 um 10:45:59:
Hmm, gibt es die Freizügigkeitsbescheinigung dann nach § 284 Abs. 6 SGB III, wenn sie ihre Berechtigung zur Erwewrbstätigkeit nicht aus § 284, sondern aus §§ 28 Abs. 5, 31 Abs. 1 AufenthG herleitet? Gruß, ULF |
Titel: Re: VISUM FRAGE Beitrag von madalina am 27.05.2006 um 19:05:18
ich danke euch fur de antwort! aber bitte sagt mir mit anfache worte ob ich krige meine umbefristete visum auch one das mein menn mit mir kommt zum auslenderbechorde und die beweligung unteschreibt?
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Titel: Re: VISUM FRAGE Beitrag von Arkha am 27.05.2006 um 19:25:51
Wenn Dein Mann nicht mitkommt, könnte passieren, dass Du kein unbefriestetes Visum bekommst, aber dein Visum wird auf jedem Fall in den nächsten Jahren so lange verlängert, so lange Du eine Arbeit hast. Also man wird Dich nicht zurück nach Polen schiecken.
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Titel: Re: VISUM FRAGE Beitrag von Abu am 27.05.2006 um 23:27:18 ulf schrieb am 26.05.2006 um 19:29:58:
Sie kann Ihre Berechtigung zur Erwerbstätigkeit auch aus § 12a Abs. 1 ArGV ableiten: Zitat:
Abu |
Titel: Re: VISUM FRAGE Beitrag von madalina am 30.05.2006 um 10:50:31
ich danke euch! ;)
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