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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltsgenehmigung
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Beitrag begonnen von Sandra777 am 19.05.2006 um 18:11:23

Titel: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von Sandra777 am 19.05.2006 um 18:11:23
Hallo!

Ich habe ein Problem mit der ABH und bräuchte dringend Rat. Mein Mann (albanischer Staatangehöriger) und ich sind seit März diesen Jahres verheiratet. Nach der Eheschließung sind wir gleich zur ABH und stellten einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung. Auf diese hat er nun ja auch Anspruch gem. § 28 AufenthG (so lese ich es jedenfalls im AufenthG). Da er aber bereits ausreisepflichtig war (Termin für Ausreise wäre kurz nach unserer Eheschließung gewesen), bekam er vorläufig erst eine befristete Duldung für 3 Monate.
Die Duldung ist die vorläufige Aussetzung der Abschiebung aber ausreisepflichtig ist er weiterhin. Desweiteren wurde die Duldung nur auf unser Bundesland beschränkt. An einen Arbeitsvertrag usw. ist unter diesen Bedingungen ebenfalls nicht zu denken.
Habe aber auch schon von der Möglichkeit einer "Fiktionsbescheiniung" gelesen. Hätte die ABH meinem Mann nicht diese Fiktionsbescheinigung ausstellen müssen und was ist eigentlich der Unterschied zwischen Duldung und Fiktionsbescheinigung?

Nach nunmehr über fast 10 Wochen haben wir immer noch keine Antwort von der ABH über den Bearbeitungsstand bzw. Entscheidung zur Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Auch nach mehmaligen Nachfragen meinerseits wurde immer noch ausgesagt, die Akten müssten noch überprüft werden. Wir empfinden es als Schikane der Behörden, alles so unendlich in die Länge zu ziehen, da ja wie gesagt meines Erachtens die Aufenthaltsgenehmigung ohnhehin zu erteilen ist aufgrund des Schutzes von Ehe u. Familie usw.  


Für uns ist die Duldung (man ist rechtslos und Luft für die Behörden) wirklich unerträglich geworden, zumal mein Mann gern seine kranke Mutter in Albanien besuchen möchte, dies aber auch nicht möglich ist, da die Duldung dann erlischt. Ich kann und will nicht verstehen, warum mein Mann nur geduldet wird, obwohl er mit mir verheiratet ist. Wie lange muß man sich das von der ABH gefallen lassen?  

:exclamation:

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