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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Wehrdienst https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1147774356 Beitrag begonnen von softimus am 16.05.2006 um 12:12:36 |
Titel: Wehrdienst Beitrag von softimus am 16.05.2006 um 12:12:36
ich wurde vor kurzem vom Bezirkswehramt angeschrieben, daß ich noch Wehrdienst ableisten müßte, da ich im Herkunftland es nicht machen mußte.
Ist es die generelle Praxis, daß man nach der Einbürgerung eingezogen wird, egal ob man Familie hat. Gibt es eine Altersgrenze, ab die man den Wehrdienst nimmer leisten muß? |
Titel: Re: Wehrdienst Beitrag von Abu am 16.05.2006 um 13:17:29 softimus schrieb am 16.05.2006 um 12:12:36:
[guck=guck.gif] http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/wehrpflg/gesamt.pdf Insbesondere § 5 Abs. 1 & § 11 Abs. 2 Nr. 3 WPflG: Zitat:
Zitat:
Abu |
Titel: Re: Wehrdienst Beitrag von softimus am 17.05.2006 um 09:30:37
wie sieht's für einen Eingebürgerten aus?
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Titel: Re: Wehrdienst Beitrag von Ralf am 17.05.2006 um 11:50:48 softimus schrieb am 17.05.2006 um 09:30:37:
Wieso sollte es für einen eingebürgerten Deutschen anders aussehen als für einen gebürtigen Deutschen? Nein, es gibt da keine Unterschiede. |
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