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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Eheschließung
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Beitrag begonnen von Angela B am 08.05.2006 um 21:12:45

Titel: Eheschließung
Beitrag von Angela B am 08.05.2006 um 21:12:45
Bitte um auskunft
Sagen wir eineTürkische Staatsbürgerin ist 1993 nach Deutschland gekommen mit 11 Jahren. Ab da ganz klar aufenthalt über Familienzusammenführung ( alleiniges Sorgerecht beim Vater der hier lebt ). 1996 reist die leibliche mutter in Deutschland ein , es giebt krach zwischen allen und kind geht zur mutter und verliert mit diesem tage den durch den vater erworbenen aufenthaltstitel. Mit dem 18. Lebensjahr stellt das kind asylantrag und heiratet. Die ehe wird wegen uneinigkeiten recht rasch geschieden. daraufhin Heiratet das kind nochmals, soll ausreisen und über Familienzusammenführungs visum wieder einreisen. Kind reist in die Türkei und wärend dessen geht ihr mann hier in deutschland zur Behörde und teilt mit das er nicht mehr möchte und sich scheiden lässt.Natürlich bekommt sie kein visum. Kurze Zeit später reist das kind Illegal nach Deutschland ein um mit betreffenden Ehemann  zu sprechen, wird angezeigt kommt in ausweise haft und wird ausgewiesen. das kind kommt in der Türkei nicht zurecht und ist seit einiger Zeit wieder in Deutschland. Mitlerweile hat sich herrausgestellt das beide Ehemänner auf der Behörde angegeben haben das kind hätte sie nur wegen der aufenthaltserlaubnis geheiratet und das wohl eine Sperre besteht. Meine Frage wäre : Angenommen diesem kind ist die Liebe begegnet und möcht heiraten und endlich mal glücklich sein. muß es in der Türkei heiraten. wäre ein anderes land wo der zukünftige ehemann verwante hat eine möglichkeit dort zu heiraten ? das genaustens geprüft wird ist klar aber muß das kind in die Türkei zurück zum Heiraten giebt es nicht noch andere Möglichkeiten ? Wenn ejemand etwas weis bitte bitte mitteilen

Vielen dank

Titel: Re: Eheschließung
Beitrag von Mick am 08.05.2006 um 22:13:39
Hi,
hält sie sich z.Z. illegal im Bundesgebiet auf? Natürlich müsste
sie dann das Bundesgebiet unverzüglich verlassen. Ihr könnte
auch kein Aufenthaltsrecht eingeräumt werden, da sie ja bereits
ausgewiesen und/oder abgeschoben wurde.
Hört sich nicht gut an, da kann man kaum Hoffnung machen,
dass die Geschichte kurzfristig positiv gelöst werden kann.

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