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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> s
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Beitrag begonnen von vnn am 07.05.2006 um 23:11:01

Titel: s
Beitrag von vnn am 07.05.2006 um 23:11:01
:)
Ein wunderschön guten Abend!
Ich möchte eine Frage an unsere Fachleute stellen. Wie ist AE- Status für ausländischen Vater von einem deutschen Kind aussieht, wenn der Vater schon 2 bzw 3 jahre in Deutschland ( AE nach § 28,
1 nr 3 ) aber  getrennt leben, wenn die Mutter jetzt die alleinige Sorgenrecht beantragt.
danke!

Titel: Re: s
Beitrag von Abu am 08.05.2006 um 09:53:42

vnn schrieb am 07.05.2006 um 23:11:01:
Wie ist AE- Status für ausländischen Vater von einem deutschen Kind aussieht, wenn der Vater schon 2 bzw 3 jahre in Deutschland ( AE nach § 28,
1 nr 3 ) aber  getrennt leben, wenn die Mutter jetzt die alleinige Sorgenrecht beantragt.

Im Regelfall setzt die AE nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 ein zumindest hälftiges Sorgerecht voraus. In Ausnahmefällen kann die AE auch erteilt/verlängert werden, wenn kein Sorgerecht, aber eine sog. "Beistands- und Betreuungsgemeinschaft" vorliegt, d. h. z. B. daß der betreffende Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtugen nachkommt, sich um das Kind kümmert, etc., etc.

Abu

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