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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> s https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1147036261 Beitrag begonnen von vnn am 07.05.2006 um 23:11:01 |
Titel: s Beitrag von vnn am 07.05.2006 um 23:11:01
:)
Ein wunderschön guten Abend! Ich möchte eine Frage an unsere Fachleute stellen. Wie ist AE- Status für ausländischen Vater von einem deutschen Kind aussieht, wenn der Vater schon 2 bzw 3 jahre in Deutschland ( AE nach § 28, 1 nr 3 ) aber getrennt leben, wenn die Mutter jetzt die alleinige Sorgenrecht beantragt. danke! |
Titel: Re: s Beitrag von Abu am 08.05.2006 um 09:53:42 vnn schrieb am 07.05.2006 um 23:11:01:
Im Regelfall setzt die AE nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 ein zumindest hälftiges Sorgerecht voraus. In Ausnahmefällen kann die AE auch erteilt/verlängert werden, wenn kein Sorgerecht, aber eine sog. "Beistands- und Betreuungsgemeinschaft" vorliegt, d. h. z. B. daß der betreffende Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtugen nachkommt, sich um das Kind kümmert, etc., etc. Abu |
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