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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> @Mick und alle anderen die sich damit auskennen...
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Beitrag begonnen von Malo am 06.05.2006 um 21:01:50

Titel: @Mick und alle anderen die sich damit auskennen...
Beitrag von Malo am 06.05.2006 um 21:01:50
Ich habe gelesen, dass du Kiara geschrieben hast, dass die Botschaft nicht gegen Empfehlung der ABH entscheiden darf. Wenn sie das doch tun, bleibt dann nur die Möglichkeit der Klage? Dauert ja so um die 2 Jahre, wenn ich richtig informiert bin.
Und kannst du mir dann vielleicht sagen, warum mir meine ABH erzählt hat, dass sie nicht entgegen der Empfehlung der Botschaft entscheiden dürfte. Stimmt das so? Selbst wenn ich sie auf Koruption des Vertrauensanwalts hingewisen habe (habe leider keine Beweise für meine Behauptung, außer der Aussagen von zwei Mitarbeiterinnen im Gericht, die mir gegenüber geäußert haben, dass sie dem Vertrauensanwalt die AKte gezeigt und auch auf deren Echtheit hingewisen haben, wenn ich die schriftlich bekommen würde, könnte ich dann was machen?)

Titel: Re: @Mick und alle anderen die sich damit auskenne
Beitrag von Abu am 08.05.2006 um 09:17:55

Malo schrieb am 06.05.2006 um 21:01:50:
Ich habe gelesen, dass du Kiara geschrieben hast, dass die Botschaft nicht gegen Empfehlung der ABH entscheiden darf.
Wenn die ABH der Erteilung eines Visums für einen längeren Aufenthalt nicht zustimmt, dann darf die Botschaft das Visum auch nicht erteilen. Wenn allerdings die ABH dem Visum zustimmt, darf die Botschaft das Visum immmer noch ablehnen.


Zitat:
Wenn sie das doch tun, bleibt dann nur die Möglichkeit der Klage?
Erst sollte remonstriert werden und erst, wenn das nicht hilft ggf. geklagt werden.


Zitat:
Und kannst du mir dann vielleicht sagen, warum mir meine ABH erzählt hat, dass sie nicht entgegen der Empfehlung der Botschaft entscheiden dürfte. Stimmt das so?
Dürfen darf sie schon, aber warum sollte sie??

Abu

Titel: Re: @Mick und alle anderen die sich damit auskenne
Beitrag von Mono am 08.05.2006 um 09:33:48

Zitat:
Und kannst du mir dann vielleicht sagen, warum mir meine ABH erzählt hat, dass sie nicht entgegen der Empfehlung der Botschaft entscheiden dürfte. Stimmt das so?


So stimmt es nicht. Sowohl ABH als auch Botschaft müssen eine positive Entscheidung getroffen haben, damit das Visum erteilt werden darf. Beide können ja unterschiedliche Erkenntnisse haben, die zu einem Gesamtbild zusammengefügt werden.

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