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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Ehefähigkeitszeugnis auch mehrsprachig?
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Beitrag begonnen von Nada1283 am 05.05.2006 um 00:00:30

Titel: Ehefähigkeitszeugnis auch mehrsprachig?
Beitrag von Nada1283 am 05.05.2006 um 00:00:30
Hi zusammen!
Ich, deutsche Staatsangehörige, benötige für die Eheschließung im Ausland (Serbien u. Montenegro) ein Ehefähigkeitszeugnis. Weiß jemand, welche Unterlagen dafür im Standesamt (Dortmund) vorgelegt werden müssen und ob dieses Papier auch mehrsprachig ausgestellt werden kann, also als internationales Ehefähigkeitszeugnis, damit ich keine Apostille brauche?
Falls es das nur auf deutsch gibt, welche Institution gibt die Apostille und wie läuft der Vorgang ab?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruß Nada

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis auch mehrsprachig?
Beitrag von Ralf am 05.05.2006 um 08:22:08

Nada1283 schrieb am 05.05.2006 um 00:00:30:
welche Institution gibt die Apostille

Kommt drauf an, in welchem Bundesland die Urkunde / Bescheinigung ausgestellt wurde. In NRW wird dies von der Bezirksregierung erledigt.


Zitat:
und wie läuft der Vorgang ab?

Urkunde unter Angabe des Bestimmungslandes an die zuständige Behörde senden oder persönlich einreichen.

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis auch mehrsprachig?
Beitrag von Kira3167 am 05.05.2006 um 08:40:09
Hallo nada

Wo genau willst du den heiraten ?? Du brauchst von deinem verlobten eine gebursturkunde ,eine Kopie von seinem pass und ein ehefähigkeitszeugniss und das international ,und das alles übersetzt und mit dem stempel der unmik, da die so viel ich weis im moment keine apostillen austellen ,und dann falls  du schon mal verh. warst das scheidungsurteil ,das brauchst du für das deutsche standesamt um dein ehefähigkeitszeugniss zu beantragen ,also bei mir war es so ich habe im kosovo geheiratet ,wenn ich falsch liege bitte koriegieren von anderen lesern ,aber ich denke es stimmt so da ich erst im april unten war um zu heiraten .

und um im ausland zu heiraten brauchst du eine internatinale ,geburtsurkunde ,ehefähigkeitszeugniss,eine beglaubigte  kopie von deinem Reisepass,Aufenthaltsbescheinigung ( also meldebescheinigung)wo du gemeldet bist ,alles von einem Vereidigten Dolmetscher übersetzt ,und ich hatte auf den urkunden und meldebestätigung noch Apostillen machen lassen ,´,aber um genauers zu sagen sollte man wissen wo du heiraten willst und ob ihr schon mal verh. ward ?? hoffe mal ich hab alles richtig aufgelistet ,Lg Kira

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis auch mehrsprachig?
Beitrag von Nada1283 am 05.05.2006 um 09:36:13
Danke Ralf, das hilft schonmal weiter!

Hi Kira!
Ich möchte in Belgrad in Serbien.u.M. heiraten. Welche Unterlagen ich dort brauche wird mein Verlobter dort im Standesamt erfragen. Meine Frage war aber eine ganz andere:

Was muss man vorlegen, damit das Standesamt das EFZ ausstellen kann?
UND: Kann man sich das EFZ mehrsprachig ausstellen lassen, damit man keine Apostille braucht? Die Geburtsurkunde gibt es ja international.

Trotzdem schonmal Danke für deine Hilfe und alles Gute euch!

PS: Serbien stellt auch Apostillen aus, mein Mann hat solche für einige Dokumente besorgt.

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis auch mehrsprachig?
Beitrag von Kira3167 am 05.05.2006 um 09:40:30
Hallo Nada  :)

Ja sorryy weis nur wie es im kosovo ist ,hab dir eine email geschickt ok les die mal und wegen den apostillen in dem link den ich dir geschickt habe steht drinn wer apsotillen austellt und wer nicht wünsche dir auch alles gute und viel glück das alles klappt wie ihr euch das vorstellt lg Kira

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis auch mehrsprachig?
Beitrag von line am 05.05.2006 um 09:44:47
Hi Nada,

für das EFZ gibt es einen internationalen Vordruck (wie bei Geburtsurkunde). Ob das die Apostille ersetzt, ist noch die Frage...u.U. ersparst Du Dir aber wenigstens eine Übersetzung.

Gruß,
line

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis auch mehrsprachig?
Beitrag von Santa am 05.05.2006 um 13:51:47
Ob Du die Übersetzung sparst, ist abhängig von der jeweiligen Behörde im Ausland.
Egal, ob Urkunden (Geburtsurkunde, EFZ etc.) hier mehrsprachig und dabei u.a. auch in der dortigen Landessprache ausgestellt werden, wird u.U. eine nochmalige Übersetzung von einem beeidigten bzw. von der jeweiligen Behörde zugelassenem Übersetzer vor Ort verlangt.

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis auch mehrsprachig?
Beitrag von Nada1283 am 06.05.2006 um 11:34:48
Vielen Dank für eure Infos!

Da uns die Standesbeamten in beiden Städten schon einigermaßen kennen und wir schon sämtliche Dokumente dort liegen hatten, weil wir bis vor einigen Tagen noch hier in D heiraten wollten, war alles kein Problem.
Ich brauchte nichts fürs EFZ, sie hatte alle Daten und Infos. Also einfach Antrag unterschrieben, Geld bezahlt und dann hatte ich mein Zeugnis.

Und mein Verlobter in Belgrad hat auch von der Standesbeamtin die Zusage, dass meine Papiere so wie sie sind angenommen werden, wenn sie einfach mehrsprachig sind.

Also wenn ich in 3-4 Wochen wirklich da vor der Standesbeamtin stehe und endlich "ja" sagen kann, ist der ganze Stress, den wir in Deutschland hatten vergessen!!
Ende gut. Alles gut  :D

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis auch mehrsprachig?
Beitrag von Kira3167 am 06.05.2006 um 12:06:27
Hallo Nada  ;)

dann wünsche ich dir alles gute und eine schöne hochzeit liebe grüße Kira

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