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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum für Eheschliessung oder anders?
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Beitrag begonnen von Shahpur am 04.05.2006 um 18:33:56

Titel: Visum für Eheschliessung oder anders?
Beitrag von Shahpur am 04.05.2006 um 18:33:56
hallo,

da ich jetzt meinen deutschen ausweis habe, möchte ich auch meine verlobte nach deutschland holen. Jetzt habe ich zwei grundsätzliche Fragen:

1. die hochzeit wird höchstwahrscheinlich im heimatland stattfinden, welcher weg ist einfacher damit ich ein visum für meine frau bekomme: es gibt ja das visum zur eheschließung und das visum nachdem man eben schon eine ehe geschlossen hat...

2. als afghane habe ich ja jetzt die doppelte staatsbürgerschaft, dürfen die behörden jetzt das visum meiner frau ablehnen weil ich z.b. zuwenig einkommen als student habe (was sich hoffentlich bald ändern wird), oder ist das aufgrund meiner deutschen staatsangehörigkeit nicht möglich?

Titel: Re: Visum für Eheschliessung oder anders?
Beitrag von ChicaLoca am 05.05.2006 um 08:08:00
für die deutschen behörden bist du deutscher staatsangehöriger (seit deiner einbürgerung) - ob du noch eine andere staatsangehörigkeit ist, ist für die ABH uninteressant

das zu geringe einkommen ist bei einem visum zur familienzusammenführung (also eheschließung im ausland) nicht von belang, da es um den zuzug eines ausländers zum deutschen ehegatten geht

bei einem visum zur eheschließung sieht das anders aus, weil ihr ja zu dem zeitpunkt noch nicht verheiratet seid

Titel: Re: Visum für Eheschliessung oder anders?
Beitrag von Shahpur am 05.05.2006 um 12:18:32
super. danke für die antwort, da ich sowieso im ausland heiraten werde passt das ja!

Titel: Re: Visum für Eheschliessung oder anders?
Beitrag von ChicaLoca am 05.05.2006 um 12:33:45
du solltest deine "beziehung zum ausländerrecht" mal ändern
da du ja deutscher STA bist, stimmt die nicht ;-)
schönes wochenende

Titel: Re: Visum für Eheschliessung oder anders?
Beitrag von Shahpur am 05.05.2006 um 13:34:27

ChicaLoca schrieb am 05.05.2006 um 12:33:45:
du solltest deine "beziehung zum ausländerrecht" mal ändern
da du ja deutscher STA bist, stimmt die nicht ;-)
schönes wochenende



hehe das habe ich ganz vergessen! werde ich gleichmal nachholen!

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