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Randthemen >> Personenstandsrecht >> schweizer scheidungsurteil
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Beitrag begonnen von mamika am 28.04.2006 um 11:42:36

Titel: schweizer scheidungsurteil
Beitrag von mamika am 28.04.2006 um 11:42:36
jetzt mal eine ganz einfache frage....

ist es wirklich so, dass ein schweizer scheidungsurteil von der deutschen senatsverwaltung für justiz anerkannt werden muss??

die schweiz gehört ja nicht zu eu, aber gibt es da keine ausnahme z.b. für ch oder liechtenstein?? :-?

mamika



Titel: Re: schweizer scheidungsurteil
Beitrag von ronny am 28.04.2006 um 12:18:24
Hallo,

läßt sich so pauschal ned beantworten.

Für welchen Zweck soll die Anerkennung dienen ?

Staatsangehörigkeit der beiden Geschiedenen ?

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: schweizer scheidungsurteil
Beitrag von mamika am 28.04.2006 um 12:36:50
Danke Ronny!

aber jetzt wird kompliziert......

Ich japanisch und mein Freund deutsch wollen heiraten.
Beide geschieden, seine Unterlage ist alles ok.
Meine jap. Unterlage ist auch von der Standesbeamtin geprüft und perfekt.

Nur mein schweizer Scheidungsurteil muss noch in Deutschland anerkannt werden.
Laut Standesbeamtin: wenn die Staatsangehörigkeit der beiden Beteiligten schweizerisch wäre, wäre die Anerkennung nicht notwendig.
Nur weil ich J, er italienisch ist, gibt es keinen "Einklang", so dass der Urteil anerkannt werden muss.

Ich war bis 2003 in der Schweiz. Ex wohnt immer noch in der Schweiz.
Geheiratet in Italien, geschieden in der Schweiz, wieder hairaten möchte ich in Deutschland....., also recht kompliziert für die Behörde.

Ist diese Infomation ausreichend für weitere Antwort?

Danke!

Mamika  







Titel: Re: schweizer scheidungsurteil
Beitrag von ronny am 28.04.2006 um 12:43:46

Zitat:
Ist diese Infomation ausreichend für weitere Antwort?


Hallo,

leider hat die Standesbeamtin Recht, nur eine Schweizer Heimatstaatsentscheidung muß nicht anerkannt werden.

In Eurem Fall ist die Anerkennung notwendig weil insgesamt vier Rechtsordnungen betroffen sind (J, I, CH und D) und -eigentlich entscheidend-  sich die Eidgenossen immer noch der EU verweigern. ;)

Informationen dazu stehen oben bei den FAQ, leider kann man nichts dran ändern, solange die Schweiz nicht in die EU will ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: schweizer scheidungsurteil
Beitrag von mamika am 28.04.2006 um 12:53:20
Danke und nochmals danke für deine schnelle Antwort!!


Zitat:
weil insgesamt vier Rechtsordnungen betroffen sind (J, I, CH und D)


Das ist ja also der eigentliche Grund.
Hmmmmm....., wenn die Frau so klipp und klar gesagt hätte, hätte ich es auch besser verstanden.

Ja, das verursacht immr wieder Probleme, dass die Schweizer sich weigern, in die EU einzutreten....

Jedenfalls weiss ich, dass ich jetzt den Antrag stellen MUSS, um den Scheidungsurteil anerkennen zu lassen.

Vielen dank!

mamika

Titel: Re: schweizer scheidungsurteil
Beitrag von mamika am 03.05.2006 um 13:46:41
Hallo,

nun dachte ich, dass mein Thema abgeschlossen war.
Doch habe ich jetzt eine andere Frage. :(
Ich bin jetzt dabei, den Antrag für die Anerkennung der ausländischen Entscheidungen in Ehesachen zu setellen.
Da muss ich u.a. eine beglaubigte Kopie meines früheren Ehegatten als Nachweis zu Person beilegen.
Meine Kopie und alle andere Dokumente sind bereits beglaubigt worden.
Die letzte Unterlage ist nun seine Kopie des Passes, aber ich habe kaum Kontakt zu ihm, weil er in der Schweiz wohnt.
Und es ist ziemlich absurd, dass er mit seinem Reisepass nach D kommt, um ihn zu beglaugigen, weil "ich" wiederhairaten möchte.
Die Beglaubigung muss ja von einem deutschen Amt oder Notariat gemacht werden.
Also, habe ich jetzt nur eine Fotokopie seines Passes, die er an mich netterweise gefaxt hatte....
Lohnt es sich trotzdem einen Antrag zu setellen?
Ich habe nämlich Angst, dass sie dann meine Unterlage nicht bearbeitet, weil da seine Identitätnachweis fehlt.
Aber was macht man nun, wenn man gar keinen Kontakt zu ihm hat, oder wenn er im Ausland wohnt???

Leider für heute hat die Senatsverwaltung geschlossen....
Ich wäre dankbar für jede hilfreiche Antwort. :'(
Mamika

Titel: Re: schweizer scheidungsurteil
Beitrag von ronny am 03.05.2006 um 13:53:37

Zitat:
Ich habe nämlich Angst, dass sie dann meine Unterlage nicht bearbeitet, weil da seine Identitätnachweis fehlt.
Aber was macht man nun, wenn man gar keinen Kontakt zu ihm hat, oder wenn er im Ausland wohnt???


Hallo,

der Nachweis kann ja ggf. durch die beglaubigte Kopie seines Passes geführt werden (dazu sind deutsche Konsularbeamte zuständig), oder durch die Beglaubigung seiner Heimatgemeinde in der Schweiz. Ich denke die Senatsverwaltung wird eine solche Kopie auch akzeptieren, zumal die Schweiz sicher kein Problemstaat ist ;)

Das wäre sicher auch kein Grund, die Anerkennung abzulehnen ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: schweizer scheidungsurteil
Beitrag von mamika am 03.05.2006 um 14:05:22
Danke Ronny für deine schnelle Antwort!!

Darf ich trotzdem jetzt eine Fazit machen?
Entschuldigung, dass ich das ganze nochmals wiederholen muss....

Also, die Beglaubigung muss für jedes Dokument sein??
Eine einfache Kopie seines Passes, die ich jetzt in der Hand habe wird ohne Toleranz nicht akzeptiert?
Das heisst, dass ER diese Beglaubigung für MEINE Wiederberheiratung besorgen muss, was eigentlich für unseren Fall unmöglich ist?


Mamika

Titel: Re: schweizer scheidungsurteil
Beitrag von ronny am 03.05.2006 um 14:16:17

Zitat:
Eine einfache Kopie seines Passes, die ich jetzt in der Hand habe wird ohne Toleranz nicht akzeptiert?  


Habe ich nicht gesagt, oder ?

Ich hab Dir nur einen Weg gezeigt, wie eine Beglaubigung realisierbar ist ;)

Ob die Senatsverwaltung die einfache Kopie akzeptiert ist deren Sache ;)


Zitat:
was eigentlich für unseren Fall unmöglich ist?


Inwiefern, worauf willst Du hinaus ?

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: schweizer scheidungsurteil
Beitrag von mamika am 03.05.2006 um 14:37:34

Zitat:
Ich denke die Senatsverwaltung wird eine solche Kopie auch akzeptieren, zumal die Schweiz sicher kein Problemstaat ist


Mein Ausdruck ist tatsächlich oft unklar, weil ich versuche, kurz wie möglich zu schreiben.

Ich dachte, deine "solche Kopie" wie seine beglaubigte Reisepasskopie, denn es gibt verschiedene Möglichkeiten als Staatsangehörigkeitnachweis.


Zitat:
was eigentlich für unseren Fall unmöglich ist?

Damit meinte ich, dass er die Beglaubigung auf keinen Fall für mich tun würde und aus zeitlich Gründen auch nicht könnte.

Aber vielen dank. Jetzt bin ich dank deiner Antwort ein wenig ermutigt!
Ich werde die ganze Unterlagen erst so wie ich sie jetzt habe abschicken und abwarten, was sie dann sagen. 8-)

Danke Ronny

Mamika


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