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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Aufenthaltsverlängerung
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Beitrag begonnen von muschebubu am 26.04.2006 um 23:02:26

Titel: Aufenthaltsverlängerung
Beitrag von muschebubu am 26.04.2006 um 23:02:26
Hallo an alle,

ich habe da mal eine Frage die mich sehr beschäftigt. Erstmal kurz zu mir, ich bin 26 Jahre alt und habe eine fast dreijährige Tochter.
Nun zu meiner Frage, ich habe seit einem guten Jahr einen Freund türkischer Herkunft, dessen Visum im September diesen Jahres abläuft. Er hatte im Dezember 2004 geheiratet und ist dann wegen "Familienzusammenführung" nach Deutschland gekommen. Die Ehe scheiterte aber bereits nach drei Monaten so das er seit Ende Februar nicht mehr mit seiner Frau und auch in einer anderen Stadt lebt. Nun ist jetzt bald das Trennungsjahr rum und die Scheidung läuft auf Hochtouren. Wenn die Scheidung durch ist, heisst das ja dann für ihn,  dass er sofort zurück in die Türkei muss (glaub ich zumindestens) es ist aber so, dass er eine feste Arbeit hat der er auch regelmäßig nachgeht und er hat auch einen festen Arbeitsvertrag. Meine Frage ist, ob er irgendwie eine Chance hat sein Visum zu Verlängern oder ob nur eine Hochzeit eine Aufenthaltsverlängerung möglich machen würde.
Ich bedanke mich schonmal im vorraus für Antwort, liebe Grüsse muschebubu

Titel: Re: Aufenthaltsverlängerung
Beitrag von fons am 26.04.2006 um 23:08:51
Ich seh da als einzige Chance, wenn er seit mind. 1 Jahr beim
gleichen Arbeitgeber beschäftigt wäre (ARB 1/80 - siehe ggf. bei
Gesetzen).

Sonst sieht das kaum nach ner Lösung aus.

Titel: Re: Aufenthaltsverlängerung
Beitrag von muschebubu am 30.04.2006 um 18:41:55
Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort, wobei dieses Forum echt meine letzte Hoffnung war irgendwie doch noch einen anderen Ausweg zu finden. Aber nun müssen wir halt sehen wies weiter geht.

Traurige Grüsse muschebubu  :'(

Titel: Re: Aufenthaltsverlängerung
Beitrag von Janna am 01.05.2006 um 12:44:04
Hi,

seit wann hat Dein Freund diese Arbeitsstelle?

Fons schrieb doch:

Zitat:
Ich seh da als einzige Chance, wenn er seit mind. 1 Jahr beim  
gleichen Arbeitgeber beschäftigt wäre (ARB 1/80 - siehe ggf. bei  
Gesetzen).

Das heißt, wenn Dein Freund im September, wenn das Visum abläuft, schon seit 1 Jahr bei diesem Arbeitgeber beschäftigt ist und den festen Arbeitsvertrag vorlegen kann, wird sein Visum verlängert.
Eben aufgrund der Richtlinie ARB 1/80.

Viele Grüße
Janna

Titel: Re: Aufenthaltsverlängerung
Beitrag von muschebubu am 01.05.2006 um 18:42:40
Hallo,

er hat die Arbeit im September erst 10 monate...also no way. mal sehen was im September, bzw. nach der Scheidung, passiert.
Dumme frage aber könnte die Aufenthaltserlaubnis auch noch verlängert werden wenn die Scheidung zu dem Zeitpunkt noch nicht durch ist?

Gruss muschebubu

Titel: Re: Aufenthaltsverlängerung
Beitrag von Mick am 01.05.2006 um 18:54:27

muschebubu schrieb am 01.05.2006 um 18:42:40:
könnte die Aufenthaltserlaubnis auch noch verlängert werden wenn die Scheidung zu dem Zeitpunkt noch nicht durch ist?


Hi,
nein, das geht nicht. Die AE wird zur Führung der ehelichen
Lebensgemeinschaft erteilt, nicht wegen des bloßen Bestehens
einer Ehe.

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