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Beitrag begonnen von andreasbika am 14.04.2006 um 14:31:32

Titel: Zwei Jobs möglich?
Beitrag von andreasbika am 14.04.2006 um 14:31:32
Hallo,

Ich arbeite momentan in DE als Wissenschaftlicher Mitarbeiter nach §18 AufenthG nach Abschluss meinem Aufbaustudiums. Meine Aufenthalterlaubnis ist befristet bis Ende des Projects (Ende des Jahres).

Ich habe 2 Fragen:

Falls ich ein Angebot von andere Firma/Institut in Deutschland habe, kann ich dieser Arbeitserlaubnis automatisch wechseln?

Was wäre wenn ich ein Jobangebot in der Schweiz bekommen würde. Darf ich 4 Tagen dort arbeiten und 1-2 Tage in Deutschland?  Darf ich die beide jobs halten?

Vielen Dank und Gruß,

andreasbika


Titel: Re: Zwei Jobs möglich?
Beitrag von brickbat am 15.04.2006 um 10:42:14
Nein, automatisch kannst Du nicht wechseln. Du brauchst die entsprechende Arbeitsgenehmigung die nach Abschluß der entsprechenden Prüfungen ( Vorrang ) entweder erteilt wird oder auch nicht.
Wenn Du 4 Tage die Woche in der Schweiz arbeitst wirst Du für die restlichen paar Tage kaum eine AE zur Beschäftigung in D. bekommen/behalten dürfen. Für den Job in der Schweiz brauchst Du von den dortigen Behörden die entsprechenden Genehmigungen.

Titel: Re: Zwei Jobs möglich?
Beitrag von andreasbika am 16.04.2006 um 12:20:22
Hallo Brickbat,

Vielen Dank für deine Antwort.

Außer den AE, gibts andere möglichkeit in der Schweiz arbeiten und hier am Freitag und Samstag in Forschung zu arbeiten? (z.B. als Gast, Begleitsvisum (Falls meine Ausländische Frau hier arbeitet) oder als Tourist?)

Kann ich als Ausländer zwei Wohnsitze haben?

Vielen Dank,

andreasbika

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