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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> AÜG für Ausländer
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Beitrag begonnen von adilosch am 07.04.2006 um 23:24:19

Titel: AÜG für Ausländer
Beitrag von adilosch am 07.04.2006 um 23:24:19
Hallo,

So ich habe folgende Frage!
Ich besitze JETZT ein befristete Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis(für 2 Jahre, danach kriege ich Niederlassungserlaubnis)...darf ich JETZT über einem Personaldienstleister(die mit AÜG arbeiten lassen) arbeiten!

VIELEN DANK!

Titel: Re: AÜG für Ausländer
Beitrag von nichen am 08.04.2006 um 00:55:54
Hallo,

ja! Du darf als Leiharbeitnehmer arbeiten.

Grüß

Titel: Re: AÜG für Ausländer
Beitrag von fons am 08.04.2006 um 00:56:22
Nach welcher Rechtsgrundlage hast du denn deine AE
bzw. welche konkrete Auflage steht da drin?

Titel: Re: AÜG für Ausländer
Beitrag von adilosch am 08.04.2006 um 19:47:03
Ich habe meine AE als Dipl.-Ing Elektrotechnik erhalten(NACH MEINEM STUDIUM,WEIL ICH EIN JOB GEFUNDEN HABE)
Jetzt von der Ausländerbehörde wurde meine AE geändert.(JETZ STEHT IN MEINEM PAß--Die Beschäftigung ist uneingeschränkt erlaubt.)
AÜG habe ich nicht so gut verstanden,deswegen habe ich gefragt!

Vielen Dank für Ihre Interesse!

Titel: Re: AÜG für Ausländer
Beitrag von adilosch am 09.04.2006 um 22:57:01
als Anmerkung steht in meinem Paß(§7 Abs.1 Satz 3 AufenthG)

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