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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ehegattennachzug / Gehaltsnachweis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1144287325 Beitrag begonnen von hge2001 am 06.04.2006 um 03:35:25 |
Titel: Ehegattennachzug / Gehaltsnachweis Beitrag von hge2001 am 06.04.2006 um 03:35:25
Hallo,
in euren FAQs habt ihr zum Thema Ehegattennachzug bei deutsch-ausländischen Ehen folgendes geschrieben: Zitat:
Ist dies für deutsch-ausländische Ehen eigentlich bedingungslos richtig? Denn es gibt ja auch noch den § 27 Absatz 3 Zitat:
Könnte nicht dies ein Grund für einige ABHs sein, trotzdem die Gehaltsnachweise zu verlangen? Ist Obdachlosigkeit ein Grund, ein Ehegattenvisum zu verweigern ? Oder anders gefragt, ist dies der Grund, dass viele ABHs immer noch den Nachweis des Wohnraums sehen wollen? hge |
Titel: Re: Ehegattennachzug / Gehaltsnachweis Beitrag von ronny am 06.04.2006 um 07:40:58 Zitat:
Hallo hge, so sehe ich das jedenfalls. Dennman kann durchaus argumentieren, dass drohende Obdachlosigkeit einen Ausweisungsgrund darstellt, der ja einer Erteilung des Visums aufgrund von § 5 Abs. 1 Ziffer 2 AufenthG entgegenstünde. § 28 Abs. 1 suspendiert ja lediglich die Anwendung des § 5 Abs. 1 Ziffer 1. Allerdings wird bei Nachzug zu Deutschen nicht die Größe des Wohnraums zu prüfen sein sondern allenfalls das Vorhandensein. Über die Anwendbarkeit oder nicht des § 27 Abs. 3 AufenthG streiten sich die Geister, da wird whl eine endgültige Klärung nur einem Gerichtsverfahren vorbehalten bleiben. Ich persönlich sehe den Nichtnachweis des Lebensunterhaltes bei einem deutschverheirateten Antragsteller als nicht ausreichend an, den Nachzug zu verweigern, weil § 28 Abs. 1 dem entgegenstünde. Aber ich bin ja nur in der Standesamtsaufsicht tätig ;) Grüße Ronny ;) |
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