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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Student-AE nur fürs Studium, Adoptiert.Einbürg.? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1142701968 Beitrag begonnen von lino am 18.03.2006 um 18:12:47 |
Titel: Student-AE nur fürs Studium, Adoptiert.Einbürg.? Beitrag von lino am 18.03.2006 um 18:12:47
Hallo,
bin ausländischer Student und kürzlich adoptiert worden. Ich besitze z.Z eine Aufenthaltserlaubnis nur fürs Studium. Das Ausländeramt wurde bereits durch das Schreiben des Amtsgericht, das ich persönlich aus Empfehlung des Notars ausgehändigt habe, benachrichtigt. Zu meinem Erstaunen meinte der Sachbearbeiter zu mir, "ich müsste trotzdem raus, sobald ich mein Studium abgeschlossen habe". Da wir, meine alte Mutter und ich, nicht weißen, mit dieser Info umzugehen, wende wir uns aus Empfehlung aus einem anderen Forum hier an. Wie stehen also die Chancen, dass ich mich einbürgern lasse? Falls eine Einbürgerung jetzt schon möglich ist, wie soll ich vorgehen? Wenn aber dies anders aussieht, was spricht gegen einen Antrag zur Einbürgerung? Bitte, helfen Sie uns! Viele Grüsse! Lino |
Titel: Re: Student-AE nur fürs Studium, Adoptiert.Einbürg Beitrag von Abu am 18.03.2006 um 23:55:42 lino schrieb am 18.03.2006 um 18:12:47:
Das wir wohl an § 6 StAG liegen: Zitat:
Oder warst du zum Zeitpunkt des Adoptionsantrags noch keine 18? Zitat:
Besser mal im Forum "Einbürgerungs-/Staatsangehörigkeitsrecht" posten. Abu |
Titel: Re: Student-AE nur fürs Studium, Adoptiert.Einbürg Beitrag von Ralf am 19.03.2006 um 00:41:05 Abu schrieb am 18.03.2006 um 23:55:42:
Das Thema Einbürgerung wurde dort behandelt, zum Thema Studium/Aufenthalt geht's aber hier weiter. |
Titel: Re: Student-AE nur fürs Studium, Adoptiert.Einbürg Beitrag von Sondra am 19.03.2006 um 21:03:24 lino schrieb am 18.03.2006 um 18:12:47:
Das stimmt so nicht. Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Aufenthaltsgesetz beinhaltet auf alle Fälle die Möglichkeit der Verlängerung auf bis zu 1 Jahr Zitat:
Nun, ich weiß zwar nicht, was du studierst und welche Perspektiven auf dem deutschen Arbeitsmarkt du mit deinem Abschluß haben wirst, aber es ist zumindest möglich, dir die Chance zu geben, es zu versuchen Zitat:
Hier zu besseren Verständnis § 18 (Beschäftigung), § 19 (Niderlassungserlaubnis für Hochqualifizierte) und § 21 (Selbständige Tätigkeit) Aufenthaltsgesetz. Die Regeln zur Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit findest du in diesem Abschnitt und hier das § 27 Beschäftigungsverordnung. Das Beste wird sein, dich um deinen Studium sehr intensiv zu kümmern. Du kannst eventuell gleich anschließend ein weiterführendes / ergänzendes Studium oder eine Promotion anfangen (vorausgesetzt du kannst dein Lebensunterhalt so lange sichern), um deine Aussichten, eine passende Arbeitsstelle und die Zustimmung der Agentur für Arbeit zu bekommen, zu erhöhen. Zitat:
Zitat:
Weitere Informationen und Erläuterungen darüber, wie das Aufenthaltsgesetz durch die Ausländerbehörden interpretiert und umgesetzt wird, findest du [guck=guck.gif]hier * Blaue Schrift = Links, anklicken |
Titel: Re: Student-AE nur fürs Studium, Adoptiert.Einbürg Beitrag von lino am 21.03.2006 um 00:10:20
Sondra, Danke für die ausführliche Erklärung!
Ich werde mich mehr anstrengen im Studium, um die Chance zu ergreifen... Dir und allen anderen, schönen Tag! lino! |
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