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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung mit Aufenthaltserlaubnis-EU https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1142427125 Beitrag begonnen von Anna1979 am 15.03.2006 um 13:52:05 |
Titel: Einbürgerung mit Aufenthaltserlaubnis-EU Beitrag von Anna1979 am 15.03.2006 um 13:52:05
Hallo,
gibt es Chance auf Einbürgerung für ein Student aus EU, der seit 8 Jahre in Deutschland (NRW) studiert: 6 Jahre mit Aufenthaltsewilligung zum Zweck des Studiums, seit 2004 - Aufenthaltserlaubnis-EU (aber immer noch als Student)? Aus §10 StAG: Zitat:
Was ist wichtiger in der Fall: Aufenthalserlaubnis-EU oder §16 (Studium)??? Danke! |
Titel: Re: Einbürgerung mit Aufenthaltserlaubnis-EU Beitrag von ronny am 15.03.2006 um 14:13:16 Zitat:
Hi Anna, darauf kommt es nicht an, sondern eher darauf ob die Eingangsvoraussetzung für den § 10 StAG Zitat:
erfüllt ist. Hierbei käme es wiederum darauf an, was ich leider nicht genau weiß, ob NRW die Bewilligungszeit als rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt ansieht ;) Wird der Unterschied klar ? Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Einbürgerung mit Aufenthaltserlaubnis-EU Beitrag von Struppi am 15.03.2006 um 14:42:11
Hallo Anna,
gemäß den Verwaltungsvorschriften zum StAG, Nr. 4.3.1.2 c, sind Bewilligungszeiten für die Einbürgerung in NRW anrechenbar und zählen zum rechtmäßigen gewöhnlichen Inlandsaufenthalt. Zitat: Anrechenbare Aufenthaltszeiten sind ... Zeiten, in denen der Ausländer.....c)....eine Aufenthaltsbewilligung...nach dem bis zum 31.12.2004 gültigen Ausländerrecht....besessen hat. Grüße, Struppi |
Titel: Re: Einbürgerung mit Aufenthaltserlaubnis-EU Beitrag von Anna1979 am 15.03.2006 um 15:13:37 Struppi schrieb am 15.03.2006 um 14:42:11:
Vielen Dank! :) Anna |
Titel: Re: Einbürgerung mit Aufenthaltserlaubnis-EU Beitrag von Ralf am 15.03.2006 um 15:16:10 Struppi schrieb am 15.03.2006 um 14:42:11:
Nun, in einigen Bundesländern sieht man dies anders, wie hier im Forum zur Genüge dargestellt, aber in NRW werden diese Zeiten meines Wissens angerechnet. |
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