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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Frage zum Heiratsvisum, Voraussetzung...?
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Beitrag begonnen von 4inkjet am 24.02.2006 um 12:03:30

Titel: Frage zum Heiratsvisum, Voraussetzung...?
Beitrag von 4inkjet am 24.02.2006 um 12:03:30
Hallo,

da mit der Schwangerschaft meine zukünftigen Frau alles bestens verläuft haben wir uns Entschieden ein Heiratsvisum zu beantragen.
Alles soweit OK! Kommende Woche habe ich einen Termin bei der AB wegen der Zustimmung des Antrags.
Mietvertrag, Arbeitsbescheinigung, Gehaltsabrechnungen habe ich zur Vorlage.
Seit November 05 bin ich in einem Angestelltenverhältnis und nicht mehr Selbstständig. Verdiene zu Zeit 1150,- € Netto. Ist das ausreichend?

Vielen Dank
R.L.

Titel: Re: Frage zum Heiratsvisum, Voraussetzung...?
Beitrag von 4inkjet am 27.02.2006 um 11:43:45
Hallo,

schade das keiner eine Antwort parat hatte!

Heute morgen war ich bei der ABH und der Kollege dort sagte das mein Einkommen ( Netto 1150,- € ) für die Erteilung des Heiratsvisum nicht ausreicht!
Er sagt wenn ich vom Standesamt einen Heiratstermin vorlegen kann dann gibt er sein OK! Verstehe ich nicht, wenn ich einen Termin habe reicht das Einkommen, vorher aber nicht!???
Komisch, für 3 Schengenvisa für a 3 Monate hat mein Einkommen immer gereicht. Wo besteht denn jetzt der Unterschied?
Vielleicht hat ja jetzt jemand eine Antwort.

Danke
R.L.

Titel: Re: Frage zum Heiratsvisum, Voraussetzung...?
Beitrag von freedomfighter am 28.02.2006 um 02:28:11
Wahrscheinlich richten sie sich nach den Regelsätzen für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Der liegt für die meisten Bundesländer bei 345.- EUR bei einem Erwachsenen. Bei zwei Personen und dem Nachweis des Wohnraumes genügt dies wahrscheinlich.
Bei beabsichtigter Eheschliessung steht die Überlegung im Raum, ob aus der zukünftigen Situation ein Fall mit Anspruch zur Hilfe zum Leben oder Wohnen entstehen könnte.
Heiratest Du Deine Frau, dann ist andererseits der Unterhalt gegenüber der Frau gesetzlich durch Dich selber gesichert und keine Angelegenheit der ABH mehr.
Etwas zwiespältig insgesamt also und daher wahrscheinlich auch die zurückhaltende Resonanz.


Gruss,
freedomfighter

Titel: Re: Frage zum Heiratsvisum, Voraussetzung...?
Beitrag von Abu am 28.02.2006 um 17:15:55

4inkjet schrieb am 27.02.2006 um 11:43:45:
schade das keiner eine Antwort parat hatte!

Vermutlich hat keiner geantwortet, weil es keine einheitliche Handhabung gibt.


Zitat:
Heute morgen war ich bei der ABH und der Kollege dort sagte das mein Einkommen ( Netto 1150,- € ) für die Erteilung des Heiratsvisum nicht ausreicht!
Er sagt wenn ich vom Standesamt einen Heiratstermin vorlegen kann dann gibt er sein OK! Verstehe ich nicht, wenn ich einen Termin habe reicht das Einkommen, vorher aber nicht!???

Meines Erachtens haben beide Themen nichts miteinander zu tun; für die Erteilung eines Heiratsvisums muß sowohl der Lebensunterhalt bis zur Heirat sichergestellt sein, als auch ein Heiratstermin vorliegen. Insofern verstehe ich die Aussage der ABH nicht...

Abu

Titel: Re: Frage zum Heiratsvisum, Voraussetzung...?
Beitrag von 4inkjet am 01.03.2006 um 10:26:34
Hallo,

laut dem Schreiben sollte ich die üblichen Unterlagen, wie auch für ein Urlaubsvisa vorlegen, 25,- Euro mitbringen und "falls vorhanden" feststehenden Eheschließungstermin.
Naja, villeicht war es noch zu früh am Morgen  :-/

Danke
R.L.

Titel: Re: Frage zum Heiratsvisum, Voraussetzung...?
Beitrag von 4inkjet am 19.04.2006 um 15:30:55
Hallo,

so, nun sind alle Urkunden... fertig und ich gehe gestern zum Standesamt!
Alles Ok! Dann kam die Frage war ihre Verlobte vorher schon mal in Deutschland? Ich sagte ja in den letzten 18 Monaten 3 x a 3 Monate. Darauf hin viel der Dame ein das sie jetzt auch noch Kopien inkl. Beglaubigung von den 3 Visa haben möchte. Es nervt einfach! Hätte sie das nicht gleich zum Anfang mit auf die Liste setzen können wenn es so wichtig ist? Jetzt muss meine Frau wieder eine Weltreise nach Bangkok machen für 3 eigentlich überflüssige Kopien und die legalisieren lassen. Das kostet logischer Weise wieder Zeit und Geld! Wir haben nur noch gute 2 Monate Zeit, danach kann sie nicht mehr fliegen weil sie im 7. Monat ist. Das nervt alles!
Roy


Titel: Re: Frage zum Heiratsvisum, Voraussetzung...?
Beitrag von Abu am 19.04.2006 um 18:03:41

4inkjet schrieb am 19.04.2006 um 15:30:55:
Dann kam die Frage war ihre Verlobte vorher schon mal in Deutschland? Ich sagte ja in den letzten 18 Monaten 3 x a 3 Monate. Darauf hin viel der Dame ein das sie jetzt auch noch Kopien inkl. Beglaubigung von den 3 Visa haben möchte. Es nervt einfach!

Und die Forderung kam vom Standesamt? Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, aus welchem Grund (und mit welcher Berechtigung) man die haben will. Ich würde einfach mal nachfragen.

Abu

Titel: Re: Frage zum Heiratsvisum, Voraussetzung...?
Beitrag von 4inkjet am 21.04.2006 um 10:08:56
Ich werde am Montag mal den Chef vom Standesamt anrufen und fragen für was sie die alten Schengenvisa benötigen!

Roy

Titel: Re: Frage zum Heiratsvisum, Voraussetzung...?
Beitrag von 4inkjet am 21.04.2006 um 11:48:29
Hatte eben einen Leiter des Standesamtes am Ohr! Durch die vorlage der Visa kann ausgeschossen werden das es sich um eine mögliche Scheinehe handeln könnte. Die Schwangerschaft allein sagt ja erstmal nichts aus.
An Scheinehe habe ich ehrlich nicht gedacht aber wenns einem erklärt wird kann man es auch nachvollziehen.

Roy

Titel: Re: Frage zum Heiratsvisum, Voraussetzung...?
Beitrag von thom am 21.04.2006 um 12:18:52
Wenn deine Frau dafür großen Aufwand betreiben muss, würde ich sie das nicht machen lassen.
Das Standesamt müsste schon ganz ungewöhnlichge, sachlich begründete und sehr erhebliche Zweifel haben, wenn sie die Eheschließung von den Visa abhängig machen wollte.
Um des lieben Friedens willen vielleicht aus ihrem Pass die Visa-Seiten kopieren, herfaxen und vorlegen.

Titel: Re: Frage zum Heiratsvisum, Voraussetzung...?
Beitrag von 4inkjet am 04.05.2006 um 17:34:47
So, es ist alles erledigt! Jetzt müssen wir nur noch warten dass das Kammergericht fertig wird.
Die Zeit wird aber sehr knapp, nur noch ca. 7-8 Wochen, sonst kann sie nicht mehr fliegen.
Gibt es vielleicht eine Möglichkeit bei der ABH die Zustimmung für das Visa in unserem Fall ( Schwangerschaft, 5 Monat ) schon vor einem festen Heiratstermin zubekommen? Das Problem ist das es beim Kammergericht 6-8 Wochen dauern kann und die Standesbeamtin uns erst dann einen Termin geben darf. Sie sagte sie würde ja gerne schon einen Terminwunsch reservieren aber sie darf es nicht!
Wie könnte ich denn den Herrn von der ABH überzeugen das Fax mit seiner Zustimmung zu senden? Das Problem ist er ist ein wenig störrisch und unfreundlich, mir persönlich ist es schnuppe, ich lächle und bin trotzdem freundlich :)
Vielleicht eine schriftlich Bitte mit Erläuterung der Sachlage?

Roy

Titel: Re: Frage zum Heiratsvisum, Voraussetzung...?
Beitrag von 4inkjet am 30.05.2006 um 15:42:46
Hallo,

es wird jetzt etwas eng, nur noch max. 3-4 Wochen dann ist meine Frau im 7. Monat und kann nicht mehr fliegen!
Eine Frage an die Experten! Was kann ich tun um ein OK von der ABH zu bekommen bevor der Termin für die Eheschließung steht?

Danke
RL

Titel: Vorlage früherer Besuchsvisa für Heiratsvisum
Beitrag von Ulf am 30.05.2006 um 16:02:52

4inkjet schrieb am 21.04.2006 um 11:48:29:
Hatte eben einen Leiter des Standesamtes am Ohr! Durch die vorlage der Visa kann ausgeschossen werden das es sich um eine mögliche Scheinehe handeln könnte.


Hat sich inzwischen zwar soweit erledigt, aber wäre das nicht einfacher durch Einsicht in die von Dir gefertigten Verpflichtungerklärungen bei der ABH gegangen?

Auf dem Visum steht Dein Name nicht drauf...

Die Visa selbst können ja bei der Deutschen Auslandsvertretung vorgelegt werden...

Gruß, ULF

Titel: Re: Frage zum Heiratsvisum, Voraussetzung...?
Beitrag von Ulf am 30.05.2006 um 16:12:38

4inkjet schrieb am 30.05.2006 um 15:42:46:
es wird jetzt etwas eng, nur noch max. 3-4 Wochen dann ist meine Frau im 7. Monat und kann nicht mehr fliegen!
Eine Frage an die Experten! Was kann ich tun um ein OK von der ABH zu bekommen bevor der Termin für die Eheschließung steht?


Die Ausländerbehörde kann insbesondere in dringenden Fällen, im Fall eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, eines öffentlichen Interesses oder in den Fällen des § 18 oder § 19 des Aufenthaltsgesetzes der Visumerteilung vor der Beantragung des Visums bei der Auslandsvertretung zustimmen (Vorabzustimmung).

(Muß aber nicht.)

Wegen des Heiratstermins, hmm, nach DK wollt Ihr vermutlich nicht ausweichen. Ich weiß auch nicht, wie ein Antrag auf Heiratsvisum für DK bei geplanter Wohnsitznahme in D von den deutschen Auslandsvertetungen behandelt wird...

Hoffentlich lassen es die Behörden nicht soweit kommen, daß Ihr über die Auslandsvetretung auch noch die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgerechtserklärungen austauschen müßt...

Gruß, ULF

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