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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> unbefristet nach 2 jahren????vorraussetzungen
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Beitrag begonnen von tulpe am 02.02.2006 um 21:29:37

Titel: unbefristet nach 2 jahren????vorraussetzungen
Beitrag von tulpe am 02.02.2006 um 21:29:37
:-?ich habe gehört dass die neuen gesetze auch die möglichkeit der niederlassungserlaubnis nach schon 2 jahren geben. stimmt das und unter welchen bedingungen???
da war auch die rede von lebensgemeinschaft...heisst das dass nun auch unsere beziehung ohne ehe sicherheit gegen abschiebung gibt?
nach 2 jahren ehe hat sich mein freund von seiner frau getrennt. nun steht die eigenständige aufenthaltserlaubnis an.kann es da probleme geben???
er ist seit 1997 hier , bis 2001 auf asyl,dann ehe aug 2001,dann 18 monate weg von brd,seit 2003 nov. zurück bis nov 2005 in ehe. nun getrennt und verlängerung nach 2 jahren steht an..
über infos wäre ich sehr dankbar...
er hat gerade ab jan 06 arbeitslosengeld nach 18 monaten arbeit als asyl,18 monaten als ehemann.
kann das probleme geben staatliche unterstützung zu bekommen.???
worin besteht der unterschied zwischen visum und aufenthaltserlaubnis?
ist es schlecht wohngeld zu beantragen????
ein integrationskurs kann auch ein sprachkurs vom arbeitsamt sein? muss so ein igk absolviert worden sein um unbefristet zu bekommen???
nach der trennung wielange dauert es nun die niederlassungserlaubnis zu bekommen und welche bedingungen gibt es..
sorry ich tippe schrecklich und bin so voller fragen :o . ich hab schon viel gelesen nur weiss ich oft nicht ob und was auf uns zutrifft...
danke vielmals und ich freue mich auf eure anregungen.... ::)

Titel: Re: unbefristet nach 2 jahren????vorraussetzungen
Beitrag von brickbat am 05.02.2006 um 19:40:35

Zitat:
ich habe gehört dass die neuen gesetze auch die möglichkeit der niederlassungserlaubnis nach schon 2 jahren geben. stimmt das und unter welchen bedingungen???


Nein, stimmt nicht.


Zitat:
da war auch die rede von lebensgemeinschaft...heisst das dass nun auch unsere beziehung ohne ehe sicherheit gegen abschiebung gibt?


Nein, stimmt auch nicht. Vielleicht verwechselst Du das mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare.


Zitat:
nach 2 jahren ehe hat sich mein freund von seiner frau getrennt. nun steht die eigenständige aufenthaltserlaubnis an.kann es da probleme geben???
er ist seit 1997 hier , bis 2001 auf asyl,dann ehe aug 2001,dann 18 monate weg von brd,seit 2003 nov. zurück bis nov 2005 in ehe. nun getrennt und verlängerung nach 2 jahren steht an..


Falls die ehel. LG im BG zwei Jahre bestanden hat, beide Ehepartner sich auch über den Trennungstermin einig sind und er einen entsprechenden Aufenthaltstitel hatte dürfte er inzwischen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht haben.


Zitat:
er hat gerade ab jan 06 arbeitslosengeld nach 18 monaten arbeit als asyl,18 monaten als ehemann.
kann das probleme geben staatliche unterstützung zu bekommen.???


Falls er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat erfolgt die erste Verlängerung nach § 31 unabhängig von der Sicherstellung des LU.


Zitat:
worin besteht der unterschied zwischen visum und aufenthaltserlaubnis?


Ein Visum wird von den Vertretungen im Ausland erteilt und dient zur Einreise, eine Aufenthaltserlaubnis wird von den Inlandsbehörden erteilt und ermöglicht den längeren Aufenthalt im BG.


Zitat:
ist es schlecht wohngeld zu beantragen????


Komische Frage. Schlecht wofür? Für die öffentlichen Kassen auf jeden Fall aber soweit ich weiß kommt man nicht in die Hölle dafür ;)


Zitat:
ein integrationskurs kann auch ein sprachkurs vom arbeitsamt sein?


Sprachkurs ist nicht gleich Integrationskurs


Zitat:
muss so ein igk absolviert worden sein um unbefristet zu bekommen???


Nein.


Zitat:
nach der trennung wielange dauert es nun die niederlassungserlaubnis zu bekommen ...


§9 verlangt den fünfjährigen Besitz einer Aufenthaltserlaubnis.



Zitat:
...und welche bedingungen gibt es..


Wirf erst mal einen Blick in § 9, wenn dann noch konkrete Fragen offen sind kannst Du Dich ja nochmal melden.

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