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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum für Schwiegermutter
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Beitrag begonnen von MarkusA am 22.01.2006 um 16:12:55

Titel: Visum für Schwiegermutter
Beitrag von MarkusA am 22.01.2006 um 16:12:55
Hallo zusammen,

die Mutter meiner russischen Frau war bisher immer mit einem Schengen-Visum für 3 Monate hier. Beim nächsten mal möchte sie länger bleiben. Welche Möglichkeiten gibt es? Gibt es ein Visum für einen Aufenthalt für 6 oder besser 12 Monate? Kann eventuell eine zeitlich befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden?

Vielen Dank und viele Grüße

Markus

Titel: Re: Visum für Schwiegermutter
Beitrag von ronny am 22.01.2006 um 16:21:59
Hallo Markus ,

ein Visum für einen längeren (Gültigkeits-)Zeiraum (innerhalb dessen sie sich eben auch nur die 90 Tage je Halbjahr aufhalten könnte) ist Verhandlungssache. Es besteht keinerlei Anspruch darauf.

Für einen längeren Zeitraum als die besagte 90/ 180 Tage-Regelung sähe ich keine Chance. Es handelte sich um den Familiennachzug zu einer Ausländerin (siehe dazu den § 29 AufenthG) und bei der Schwiegermutter im besonderen um einen Familiennachzug nach § 36 AufenthG:


Zitat:
§ 36 Nachzug sonstiger Familienangehöriger


Einem sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. Auf volljährige Familienangehörige finden § 30 Abs. 3 und § 31 und auf minderjährige Familienangehörige § 34 entsprechende Anwendung.


Die größte Hürde neben der Sicherung des Lebensunterhaltes (insbesondere Krankenversicherungsschutz) dürfte die Vermeidung der aussergewöhnichen Härte sein, ...

Eigentlich kaum eine realsitischeChance , sorry ;)

Grüße
Ronny ;)

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