i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> WENN WIRD DIE NEUE (RL 2003/109/EG) IN KRAFT TRETE
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1137616275

Beitrag begonnen von hood am 18.01.2006 um 21:31:15

Titel: WENN WIRD DIE NEUE (RL 2003/109/EG) IN KRAFT TRETE
Beitrag von hood am 18.01.2006 um 21:31:15
HALLO ALLE MITGLIEDER
Ich habe folgendes fragen.vielleicht kann jemand mich hilfen. ich lebe in Deutschland jetzt seit 9 jahren.  ich habe hier hochschule studium absolviert und jetzt seit ein jahr arbeite ich.
vorher 9 jahren habe ich mit ein studium zwecks gebunden aufenthaltbewilligung gelebt. seit ein jahr besitze ich aufenthalterlaubnis( abscnitt 18(2)).ich wohne in Hamburg. ich habe bereits einen antrag fuer das einbuergerung latzte jahr gestellt. trotz fast 11 monaten vorbei sind habe ich kein einzige antwort von der behoerde bekommen.ist das normal oder ungewoehnlich?
ich habe auch fast 52 renten versicherung beitraege geleistet. kann ich die reste 8 rente versicherungen freiwillig zahlen und 60 beitraege erreichen?
ich frage es, da ich gehoert habe das jetzt gibt es einige aenderungen in rechtlinien.
vorher koennte ich nicht fuer eine Niederlassungerlaubnis beantragen. KANN ICH FUER EIN NIEDERLASSUNGSERLAUBNIS BEANTRAGEN?WAS IST EIGENTLICH Daueraufenthaltsrichtlinie (RL 2003/109/EG)? WANN WIRD DIESE RICHTLINIE IN KRAFT TRETEN?ICH HABE GEHOERT AB DEM 23 JANUAR KANN MANN EIN ANTRAG STELLEN: IS DAS STIMMT?
ICH BIN SEHR DANKBAR FUER ANTWORT DIESEN FRAGEN. vielen DANKE HOOD:

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.