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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Ausbürgerungsdauer (Russland)
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Beitrag begonnen von bondy am 18.01.2006 um 10:31:22

Titel: Ausbürgerungsdauer (Russland)
Beitrag von bondy am 18.01.2006 um 10:31:22
Hallo an Alle,
zuerst erzähle ich kurz meine Geschichte:
nachdem ich im Januar 2005 meine Einbürgerungszusicherung bekommen hatte, stellte ich im April 2005 den Antrag auf Ausbürgerung aus der Russischen Föderation im Russischen Konsulat in Bonn. Der Mitarbeiter des Kosulats sagte mir bei der Aufnahme meiner Papiere, dass das Verfahren ca. 6 Monate dauern wird. Die Dauer des Verfahrens ist  im Artikel 35, Teil 4 des Gesetzes "Über russische Staatsangehörigkeit" (Ст. 35,ч. 4 Федерального закона "О гражданстве Российской Федерации") festgelegt. Auf jeden Fall sollte so ein Verfahren bis zu 6 Monate dauern. Bei mir wurde die Zeit schon längst überschritten, wir haben jetzt Januar 2006 und ich habe immer noch keine Antwort bekommen. Natürlich habe ich im Internet gelesen, dass es Leute gibt, bei denen es 2 Jahre gedauert hat. Aber ich sehe es nicht ein so lange zu warten, vor allem, wenn es sogar im Gesetz auf 6 Monate festgelegt ist. Auf meinen Brief und meine EMails wurde nicht geantwortet, telefonisch kann man da auch keinen erreichen. Jetzt ist meine Frage: hatte jemand schon damit Erfahrung gemacht und wie würde es aussehen, wenn man versucht durch einen Anwalt den Druck auf Russen ausüben???

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten!

Titel: Re: Ausbürgerungsdauer (Russland)
Beitrag von Samfro am 18.01.2006 um 11:37:32
ich hätte die dauer eher auf 9-12 monate geschätzt

Titel: Re: Ausbürgerungsdauer (Russland)
Beitrag von bondy am 18.01.2006 um 12:08:31
im Gesetz steht aber 6 Monate. Ich frage mich, wieso man Gesetze macht, denen man sowieso nicht folgt oder nicht folgen kann...

hier ist die seite (leider nur für diejenige, die russisch verstehen): http://www.rg.ru/oficial/doc/federal_zak/62-fz.shtm

Ich habe mir schon eine rechtliche Beratung diesbezüglich geholt und mir wurde geraten dagegen rechtlich vorgehen. Die Frage ist ob es Sinn macht...

Titel: Re: Ausbürgerungsdauer (Russland)
Beitrag von bondy am 18.01.2006 um 12:38:27
wenn es jemand interessiert,
hier sind noch die änderungen, die 2003 im Gesetz vorgenommen wurden: http://www.akdi.ru/GD/proekt/093148GD.SHTM

Titel: Re: Ausbürgerungsdauer (Russland)
Beitrag von RainMan am 22.01.2006 um 18:54:49

bondy schrieb am 18.01.2006 um 12:08:31:
im Gesetz steht aber 6 Monate. Ich frage mich, wieso man Gesetze macht, denen man sowieso nicht folgt oder nicht folgen kann...
..


Строгость российских законов смягчается необязательностью их исполнения.
М.Салтыков-Щедрин

(Die Strenge der russischen Gesetze wird durch die Unverbindlichkeit ihrer Beachtung gemildert).

Titel: Re: Ausbürgerungsdauer (Russland)
Beitrag von Yesim am 22.01.2006 um 19:26:10
hi.
vielleicht kannst du mal das russische innenministerium anfaxen und druck ausüben.anrufen.nachfragen.nachhaken.hartnäckig bleiben.

tja wozu gesetze da sind, wenn man sie nicht befolgt....aus eigener erfahrug kenne ich das auch aus anderen ländern wie türkei und kroatien.die gähnen nur,wenn du dich auregst.

also lieber immer schön druck machen,bis es so sehr nervt,dass sie nicht mehr anders können als dir es früher zu geben,nur um dich loszusein.

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