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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Wohnraum
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Beitrag begonnen von Verena am 16.01.2006 um 18:21:52

Titel: Wohnraum
Beitrag von Verena am 16.01.2006 um 18:21:52
Hallo, kann mir jemand sagen, ob  nach Meinung der ABHs (oder wer auch immer darüber zu befinden hat) 26 Quadratmeter als Wohnung für 2 Personen ausreichen  :) ?

Titel: Re: Wohnraum
Beitrag von habibati am 16.01.2006 um 18:47:38
nein zu klein  ist diese wohnung  für 2 personen  sind 60 qm angemessen :P

Admin: [edit]falsch, siehe unten, damit das schnell vergessen wird![/edit]

Titel: Re: Wohnraum
Beitrag von sunnysunshine am 16.01.2006 um 18:54:47

Zitat:
nein zu klein  ist diese wohnung  für 2 personen  sind 60 qm angemessen


und woher bitte schön nimmst du dies?

lt. den Vorläufigen Anwendungshinweisen müssen pro Person 12 m² Wohnraum (bei 2 Personen also 24 m²) vorhanden sein.

Titel: Re: Wohnraum
Beitrag von habibati am 16.01.2006 um 18:59:08
hmm das ist mir  ja neu !!!!!!

Titel: Re: Wohnraum
Beitrag von sunnysunshine am 16.01.2006 um 19:02:46
woher hattest du denn die Informationen?

das mit den 12 m² pro Erwachsenem war schon nach altem Recht so, hat sich mit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes nicht geändert ;)

Titel: Re: Wohnraum
Beitrag von Verena am 17.01.2006 um 08:59:07
@ sunnysunshine

danke für die schnelle Antwort :) ! Super, dann reicht es ja gerade noch

Titel: Re: Wohnraum
Beitrag von Nykita am 17.01.2006 um 17:59:00
Hallo Sunnysunshine!
Kannst du mir sagen, wo das niedergeschrieben ist?
Ich werde wohl in eine Situation kommen, in der ich ausreichend Wohnraum nachweisen muss.

Und mein Mann und ich würden dann in 35qm leben - jedenfalls bis er irgendwann mal arbeiten darf und wir uns eine größere Wohnung leisten können.

Und wie sieht es mit dem Verdienst aus?
Sind 1.300,- netto ausreichend?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!

Viele liebe Grüße,
Nykita

Titel: Re: Wohnraum
Beitrag von sunnysunshine am 17.01.2006 um 20:19:45
Hallo Nykita,


Zitat:
Kannst du mir sagen, wo das niedergeschrieben ist?

wie ich oben schon geschrieben hatte, steht das in den Vorläufigen Anwendungshinweisen zum Aufenthaltsgesetz. Google einfach mal danach ;)


Zitat:
Und wie sieht es mit dem Verdienst aus?
Sind 1.300,- netto ausreichend?

kann man so nicht feststellen, da die Berechnungen von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde verschieden sind. Einige orientieren sich an den Sozialhilfesätzen, andere an den Pfändungsfreigrenzen. Das lässt sich am sichersten mit der betroffenen ABH klären ;)

Grüße
sunnysunshine

Titel: Re: Wohnraum
Beitrag von Nykita am 19.01.2006 um 07:20:50
Danke Sunnysunshine!
Ich werd mal googlen

Schönen Tag!

Nykita

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