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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Änderungen zum Aufenthaltsgesetz
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Beitrag begonnen von vidom am 16.01.2006 um 15:11:19

Titel: Änderungen zum Aufenthaltsgesetz
Beitrag von vidom am 16.01.2006 um 15:11:19
Hallo an alle,

habe den Entwurf vom neuen Aufenthaltsgesetz kurz durchgeblättert. Mir scheint diesen Entwurf eine Verschärfung des Zuwanderungsgesetzes der alten Regierung zu sein. Zunächst möchte nur eine Frage stellen:

in der neuen Fassung über die Erteilung vom Niederlassungserlaubnis (§9) steht

...ist einem Ausländer eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn ...

2. sein Lebensunterhalt und derjenige seiner mit ihm in häuslicher Gemeinschaft
lebenden Angehörigen durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert
ist...

Weiss irgendjemand bereits Bescheid, ob die Formulierung "feste und regelmäßige" bedeutet, dass es dabei nur über unbefristete Arbeitsverträge handeln wird, oder doch noch möglich bleiben wird, eine Niederlassungserlaubnis mit dem befristeten Arbeitsvertrag zu bekommen?

vielen Dank im voraus!

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