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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Zusicherung ohne Job
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Beitrag begonnen von krion am 13.01.2006 um 11:02:02

Titel: Zusicherung ohne Job
Beitrag von krion am 13.01.2006 um 11:02:02
Ich sollte ziemlich bald eine Zusicherung für Staatsbürgerschaft bekommen.  Ist es grundsätzlich erlaubt arbeitslos zu werden wenn man schon eine Zusicherung hat ?

Titel: Re: Zusicherung ohne Job
Beitrag von Shahpur am 13.01.2006 um 12:24:53
soweit ich weiß werden VOR der tatsächlichen zulassung zur deutschen staatsbürgerschaft nochmal alle vorraussetzungen geprüft. wenn du zu dem zeitpunkt dann arbeitslos bist, kann das auf jeden fall auch negative wirkung haben. weil dann nicht mehr alle voraussetzungen erfüllt werden. anscheinend gibt es auch ausnahmeregelungen wie eine sog. prognose in der man abschätzt ob der antragsteller mit hoher wahrscheinlichkeit mittelfristig eine arbeit aufnehmen kann...

die zusicherung alleine bringt dir dann im endeffekt nichts, da später nochmal alles geprüft wird.

Titel: Re: Zusicherung ohne Job
Beitrag von Ralf am 13.01.2006 um 18:56:33

krion schrieb am 13.01.2006 um 11:02:02:
Ich sollte ziemlich bald eine Zusicherung für Staatsbürgerschaft bekommen.  Ist es grundsätzlich erlaubt arbeitslos zu werden wenn man schon eine Zusicherung hat ?


Hallo!

Eine Einbürgerungszusicherung wird immer unter dem Vorbehalt erteilt, dass sich u.a. die persönlichen Verhältnisse des Einbürgerungsbewerbers nicht ändern. Sofern also eine Änderung eintritt, die für die Einbürgerung schädlich ist, ist die Behörde nicht mehr an die Zusicherung gebunden.

Ob eine Arbeitslosigkeit für die Einbürgerung schädlich ist, hängt vom Einzelfall sowie von der Rechtsgrundlage der Einbürgerung ab.

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