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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> schwanger
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Beitrag begonnen von foxy dominion am 07.01.2006 um 05:58:33

Titel: schwanger
Beitrag von foxy dominion am 07.01.2006 um 05:58:33
Liebe Experten von inos4alien.de,

ich bin ganz ueberwaeltigt von der Website und den vielen Informationen. Trotz intensiver Suche habe ich jedoch nicht einen aehnlichen Fall wie meinen gefunden und moechte deswegen eine Frage stellen. Gleich vorweg: ich bedanke mich sehr fuer die Zeit und die Expertise, die mir zu gute kommen.

Also, ich bin zur Zeit in Amerika zum Zwecke eines Praxissemesters im Rahmen meines Studiums. Ich habe einen us-amerikanischen Freund und bin im fuenften Monat schwanger. Weil ich mein Studium gerne zu Ende machen moechte, werde ich ab Maqerz wieder in Deutschland sein und auch dort mein Kind zur Welt bringen. Mein Freund ist Amerikaner uhnd moechte gerne mit mir nach Deutschland kommen, um mich zu unterstuetzen, damit ich mein Studium abschliesen kann. Wir sind noch jung und wollen nicht sofort heiraten. Gibt es eine andere Moeglichkeit eine Aufenthaltsgenehmigung/ - erlaubnis fuer ihn zu bekommen? Ist es nicht genug, dass er ein Kind mit einer Deutschen hat? Ich kenne mich leider sowas von ueberhaupt nicht aus und bin jedesmal etwas vor den Kopf geschlagen, wenn ich die ganzen Begriffe lese. Duerfte er denn auch arbeiten in Deutschland ?
Ich wuerde mich wahnsinnig freuen, wenn ich ein paar Informationen zu seinem Status in Deutschland von euch erhalten koennte.
Tausend Dank fuer die Hilfe.

Uli

Titel: Re: schwanger
Beitrag von Mick am 07.01.2006 um 10:46:35
Hi Uli,
schau mal in § 28 Abs. 1 Nr. 3 Aufenthaltsgesetz, zu erreichen oben über den Button Gesetze.
Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dieser Vorschrift ist die
Vaterschaftsanerkennung und die Ausübung der Personensorge. Er kann als US-Staatsbürger
die Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise beantragen.

Titel: Re: schwanger
Beitrag von foxy dominion am 07.01.2006 um 14:49:21
Lieber Mick,

grosse Erleichterung in New York wegen der scheinbar unkomplizierten Gesetzeslage in meinem Fall. Vielen Dank fuer deine schnelle und wirklich konstruktive Hilfe.

Hast du noch einen Tip, wie man am besten vorgeht um eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland zu beantragen? Bzw. gibt es einen Thread den ich mir dazu anschauen koennte? Ich habe doch nur ein wenig Behoerdenangst...
Was fuer Dokumente muesste mein Freund mitbringen usw?

Vielen Dank fuer alles und liebe Gruesse ueber den Ozean,

Uli

Titel: Re: schwanger
Beitrag von fons am 07.01.2006 um 16:12:58

foxy dominion schrieb am 07.01.2006 um 14:49:21:
Hast du noch einen Tip, wie man am besten vorgeht um eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland zu beantragen?

Hmm, da gibt es eigentlich nicht mehr viel zu beachten. Wichtig
wäre, dass er zeitlich so einreist, dass innerhalb der ersten drei
Monate dann das Kind geboren wird. Die Vaterschaft kann er ja
schon früher anerkennen und dann sofort nach der Geburt die
AE beantragen. Einen gültigen Pass setzte ich natürlich voraus.

Er darf dann auch mit dieser AE arbeiten. Oder was speziell ist
dir noch unklar?

Zum Thema Vaterschaftsanerkennung wirst du sicher über die
Suchfunktion fündig.


Auch'n Gruß über'n Teich  8-)

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