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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Fachrichtungswechsel https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1136240128 Beitrag begonnen von alima am 02.01.2006 um 23:15:28 |
Titel: Fachrichtungswechsel Beitrag von alima am 02.01.2006 um 23:15:28
hallo,
ich bitte um Eure Hilfe für eine Freundin. Sie ist in Deutschland im März 1998 gekommen um zu studieren, hat 3 Semetern Deutsch gelernt und Wirtschaftswissenschaften angefangen zu studieren; nach 3 semestern hat sie die Fachrichtung gewechseln und studierte 9 semestern (davon 1 Urlaubsemeter wegen schwangerschaft) lang Wirtschaftsmathematik (2004 hat sie nach einer schwerer Schwangerschaft einen Kind bekommen und war anfang 2005 Operiert worden). Nun ist sie jetzt Winterersemeter 2005/06 in Wirtschaftsinformatik gewechselt wo sie auch Prüfungen annerkannt hat aber braucht noch 3 semestern bevor sie Ihre Diplom schafft (das heißt bis Sommersemester 2007). Am 28 Februar 2005 hatte sie ihre Visum für 2 Jahren Verlängen lassen (bis 27 februar 2007 ). In ihre reisepass steht AE gilt nur zum Studium an der FH XX fachrichtung Wirtschaftsmathematik. Sie möchte im Pass die Fachrichtung änden lassen. unsere Frage ist kriegt sie schwierigkeiten im Ausländerbehörde obwohl sie noch vor die 10 Jahre-Grenze fertig ist? Sie will bis Februar 2007 warten aber ich finde am besten sollte sie die Änderungen im Pass so früh wie möglich machen lassen. (sie bekommt genugt Geld von Ihre Eltern bzw.Kein Sozialhilfe...); der Vater des Kind ist auch Student und mit seinem Studium fertig aber möchte mit einem Master weiter studieren). vielen Dank nochmal für Eure Hilfe. ich wünsche Euch allen ein wunderschönes Neues Jahr 2006 (: |
Titel: Re: Fachrichtungswechsel Beitrag von ronny am 03.01.2006 um 07:56:23 Zitat:
Hallo Alima, du hast Recht denn der (nicht erlaubte Fachrichtungswechsel) kann bereits dazu geführt haben, dass die erteilte AE erloschen ist. Sie sollte so schnell wie möglich zu ihrer ABH und das klären. Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Fachrichtungswechsel Beitrag von Sondra am 03.01.2006 um 08:27:08
Hi, alima! Es wäre auch ratsam, zusammen mit dem Akademischen Auslandsamt oder den Studentensekretariar vor der Vorstellung bei der Ausländerbehörde festzustellen, ob es sich um einen Fachrichtungswechsel, oder nur um eine Schwerpunktverlagerung handelt (Definition in Anlehnung an die BAföG-Regelungen)
Zitat:
Beste Grüße :D Sondra |
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