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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Antragsstellung wg. Arbeitsvertrag verweigert https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1136226941 Beitrag begonnen von bartells am 02.01.2006 um 19:35:41 |
Titel: Antragsstellung wg. Arbeitsvertrag verweigert Beitrag von bartells am 02.01.2006 um 19:35:41
Liebes i4a-team,
liebe Mitglieder, ich wende mich heute an Euch mit der Hoffnung, dass Ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt. Zum Sachverhalt: Ich bin rumänischer Staatsbürger, lebe seit 6 Jahren in Deutschland und bin seit 4 Jahren mit einer Deutschen verheiratet. Ich bin im Besitz einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis, bin weder vorbestraft noch habe ich mir sonst irgendetwas zu Schulden kommen lassen. Meine Frau und ich sind beide berufstätig. Lt. Gesetz dürfte ich schon nach 2 Jahren Ehe und 3 Jahre Aufenthalt in Deutschland einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Doch die Antragsstellung wurde mir verweigert. Grund hierfür war mein befristeter Arbeitsvertrag. Meine Frau dagegen ist in Besitz eines unbetristeten Arbeitsvertrages. Es ging letztendlich um die sogenannte Sicherung des Lebensunterhaltes, die bei mir auf Dauer nicht gewährleistet werden kann. Zuerst habe ich mich damit abgefunden und bin davon ausgegangen, dass die Behörden Recht haben. Ich habe sogar versucht mit meinem Arbeitgeber zu reden, doch aus wirtschaftlichen Gründen ist eine unbefristete Einstellung z.Zt. nicht möglich. Doch dann bin ich auf andere Quellen gestoßen, die besagen, dass eine Befristung des Arbeitsvertrages kein Hindernis für die Einbürgerung darstellt. Für eine professionelle Beratung wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Bartells |
Titel: Re: Antragsstellung wg. Arbeitsvertrag verweigert Beitrag von Sondra am 03.01.2006 um 00:01:06
Hallo bartells! Ich hoffe auch, dass du von einem Spezialisten in der Materie die fundierte Antwort bekommst. Bis dahin wollte ich dir nur die "Lektüre" liefern. Dein "Einbürgerungsfall" wird behandelt nach
§ 9 Staatsangehörigkeitsgesetz entsprechend den Voraussetzungen des § 8 StAG. Aber die Paragraphen sagen noch nicht alles. Dazu gibt es noch Durchführungshinweisen. Zu § 9 Zitat:
Zu § 8 muß ich eine neue Sparte aufmachen. |
Titel: Re: Antragsstellung wg. Arbeitsvertrag verweigert Beitrag von Sondra am 03.01.2006 um 00:19:51
Durchführungshinweisen zu § 8 (Auszüge, die dich betreffen könnten)
Zitat:
Den ganzen Sermon findest du hier. Viel Glück und beste Grüße :D Sondra |
Titel: Re: Antragsstellung wg. Arbeitsvertrag verweigert Beitrag von holly am 03.01.2006 um 10:19:13 Zitat:
Du solltest zumindest auf die Entgegennahme deines Antrags bestehen. Dann muss die Einbürgerungsbehörde über deinen Antrag entscheiden. Wenn sie dann der Meinung ist, dass die Prognose bei dir schlecht ist, kann sie den Antrag mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid kostenpflichtig ablehnen. Wenn dich die Begründung nicht überzeugt bleibt nur ein Rechtsmittel einzulegen. Zu beachten ist vielleicht noch, wie hoch das Nettoeinkommen deiner Frau ist und wie lange du schon erwerbstätig bist. Grund: Würde das alleinige Einkommen deiner Frau zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreichen und hast du schon mehrere Kettenverträge gehabt oder bist du gerade angefangen zu arbeiten. Gruß Holly |
Titel: Re: Antragsstellung wg. Arbeitsvertrag verweigert Beitrag von STAR am 05.01.2006 um 15:03:13
wenn du bei deiner Firma länger als 3 J. arbeitest dann bist du unbefristet beschäftig.Der Arbeitsgeber könnte dir beascheinung geben ,dass du seit 20??beaschäftig bist und zur Zeit nicht gekündig bist.
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