i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Ausreisen-Zweckwechsel https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1135935071 Beitrag begonnen von jethrotull am 30.12.2005 um 10:31:11 |
Titel: Ausreisen-Zweckwechsel Beitrag von jethrotull am 30.12.2005 um 10:31:11
Hallo,
vor allem bin ich so froh dass es so eine hilfreiche Internetseite für Ausländer gibt. Ich habe alle Beiträge gelesen aber zwei Themen sind mir immer noch nicht klar geworden nämlich Ausreisen und Zweckwechsel. Hierzu habe ich folgende Fragen : 1- Ich studiere Bwl und schreibe gerade meine Diplomarbeit. Wenn ich nach meinem Studium mit einem Masterstudiengang anfangen möchte muss ich denn ausreisen und in meinem Heimatland für Visum beantragen? 2- Wenn ich nach dem Studium nicht mit einem Masterstudiengang anfange und ein jobsuchendes Visum bekomme, kann ich mich nach einem Jahr erfolgloser Suche wieder für einen Masterstudiengang bewerben? Ist es jetzt ein Zweckwechsel ? Müsste ich in dem Fall ausreisen? 3- Wenn ich während meines Masterstudienganges einen Job als Diplom Bwl`er finden würde könnte ich mich bei der Bundesagentur für die Arbeit wenden, dass die erforderlichen Recherchen machen oder muß man den Masterstudiengang auch fertig studieren damit man mit einem Job anfangen kann? Ich weiß alles hört sich kompliziert an aber die Antworten kann ich nirgendswo finden. Ich würde mich für jeden Beitrag freuen. Ich wünsche jedem ein frohes neues Jahr :D |
Titel: Re: Ausreisen-Zweckwechsel Beitrag von Sondra am 30.12.2005 um 21:30:14
Zum Wechsel des Aufenthaltszwecks
Zitat:
Zur Jobsuche Zitat:
Ich würde es demzufolge in etwa so sehen: zu 1. Wenn der Masterstudiengang eine sinnvolle Ergänzung / Höherqualifizierung in die angefangenen Richtung ist, die Gesamtaufenthaltsdauer mit dem MA zusammen die 10 Jahren nicht überschreitet und dein Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln gesichert ist (also keine Stipendien), dann hast du eine Chance, die Verlängerung ohne vorherige Ausreise zu bekommen zu 2. Das wäre schon der 2 Zweckwechsel. In dem Fall würde die ABH vermutlich doch verlangen, dass du das Prozedere von der Heimat aus betreibst zu 3. Das fände ich erst recht schwierig, weil die "Joberlaubnis" eigentlich der kronende Abschluss eines erfolgreichen Studiums sein soll. Aber dazu werden sich die Praktiker sicherlich besser positionieren. Ein gesundes, erfolgreiches 2006! :D Sondra |
Titel: Re: Ausreisen-Zweckwechsel Beitrag von jethrotull am 31.12.2005 um 00:26:27
Vielen Dank Sondra für deine umfangreiche Antwort. Jetzt ist mir mit dem Master-Studiengang und mit dem Zweckwechsel alles klar geworden . Soweit ich verstanden habe, du bist nicht sicher wegen der dritten Frage und es soll sich jemand anders melden. Alles Gute im neuen Jahr ;)
|
Titel: Re: Ausreisen-Zweckwechsel Beitrag von jethrotull am 03.01.2006 um 12:04:30
Hallo,
ich möchte an alle Abh`ler noch mal meine drittte Frage stellen. Meine Frage war: 3- Ich studiere Bwl und nach meinem erfolgreichen Abschluss fange ich mit einem Masterstudiengang in die Richtung Bwl. Während meines Masterstudiums finde ich einen Job als Diplom BWL`er. Könnte ich mich bei der Bundesagentur für die Arbeit wenden ,dass sie die erforderlichen Recherchen für die Zustimmung machen. Oder muß ich dieses zweite Studium auch absolvieren damit ich mich überhaupt bei der Bundesagentur wenden kann? :)Vielen Dank im Voraus. |
Titel: Re: Ausreisen-Zweckwechsel Beitrag von jethrotull am 03.01.2006 um 12:09:15
Hallo,
ich möchte an alle Abh`ler noch mal fragen. Zu meiner dritten Frage habe ich leider keine konkrete Antwort bekommen. Ich würde mich freuen wenn einer sich meldet ,der sich in dem Bereich gut auskennt. Meine dritte Frage war nämlich: 3- Ich studiere Bwl und nach meinem erfolgreichen Abschluss fange ich mit einem Masterstudiengang (in die Richtung Bwl z.B. MBA). Während meines Masterstudiums finde ich einen Job als Diplom BWL`er. Könnte ich mich bei der Bundesagentur für die Arbeit wenden ,dass sie die erforderlichen Recherchen für die Zustimmung machen. Oder muß ich dieses zweite Studium auch absolvieren damit ich mich überhaupt bei der Bundesagentur wenden kann? :)Vielen Dank im Voraus. |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |