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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Urkundenprüfung: Warum und Wer trägt die Kosten ? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1135418051 Beitrag begonnen von ronny am 24.12.2005 um 10:54:10 |
Titel: Urkundenprüfung: Warum und Wer trägt die Kosten ? Beitrag von ronny am 24.12.2005 um 10:54:10 Zitat:
Ich habe hier mal auszugsweise eine Antwort auf die Frage: Wer trägt die Kosten der Ukundenprüfung angepinnt, weil sie eigentlich auch allgemein Gültigkeit beansprucht und von Interesse sein kann. Wird bei Bedarf fortgeführt ;) [edit]Irgendwie ist heute morgen beim Zusammenführen dieses Threads mal wieder ein Beitrag verschütt gegangen. Ich will mal die wesentlichen Punkte hier als Ergebnis festhalten. Sorry, die Option Splicen will noch nicht so recht laufen, oder ich habs noch nicht drauf wie ;).[/edit] Gefragt war sinngemäß, warum die Kosten der Urkundenprüfung von den Betroffenen erhoben werden können, obwohl der Vertrauensanwalt ja keine "in- oder ausländische Behörde" im Sinne des § 68 Abs. 2 PStV ist . Antwort: Der Standesbeamte beauftragt den Vertrauensanwalt nicht, sondern bittet die Botschaft um Amtshilfe. Diese beauftragt dann einen Vertrauensanwalt mit der Prüfung und muß ihm diese Kosten erstatten. Sie macht diese Kosten der Amtshilfe dann gegenüber dem Standesbeamten als Auslagen geltend. Da die Botschaft eine inländische Behörde ist und ihr Kosten zu erstatten sind, kann der Standesbeamte diese als Auslagen auf der Grundlage des § 68 Abs. 2 Ziffer 4 PStV von den Betroffenen einfordern. Die Auslagen könnten auch dann erhoben werden, wenn tatsächlich kein Geld an die Botschaft überwiesen wird (§ 68 Abs. 2 Ziffer 4, 2. Halbsatz PStV), etwa wenn aufgrund einer gesetzlichen Regelung oder Vereinbarung Kostenbefreiung für das Standesamt bestehen würde. Grüße Ronny ;) |
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