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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Staatsangehörigkeit eines EU Staates
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Beitrag begonnen von dr-er am 16.12.2005 um 17:09:09

Titel: Staatsangehörigkeit eines EU Staates
Beitrag von dr-er am 16.12.2005 um 17:09:09
Guten Abend,

Meine Bekannte ist russische Staatsangehörige, ist mit enem vor wenigen Monaten eingebürgerten Deutschen verheiratet und besitzt zur Zeit eine Niederlassungserlaubnis. Vor kurzem hat sie zufällig erfahren, dass sie auch die Staatsangehörigkeit eines neuen osteuropäischen EU-Staates besitzt und hat schon den Pass dieses Staates für sich und ihr Kind besorgt.

Nun hat sie folgende Fragen:
-- Muss sie das Ganze der Ausländerbehörde mitteilen?
-- Mit welchen Vor- bzw. Nachteilen kann sie damit rechnen?

Danke im Voraus.

Titel: Re: Staatsangehörigkeit eines EU Staates
Beitrag von Neuromancer am 16.12.2005 um 20:01:08

dr-er schrieb am 16.12.2005 um 17:09:09:
Guten Abend,
Nun hat sie folgende Fragen:
-- Muss sie das Ganze der Ausländerbehörde mitteilen?
-- Mit welchen Vor- bzw. Nachteilen kann sie damit rechnen?

Danke im Voraus.


Also laut Aufenthaltsgesetz § 3, § 48 u. § 49  würde ich sagen sie muß es der ABH mitteilen.

Vor oder Nachteile, leider Null Ahnung davon  :-/ evtl. könnte sie EU Freizügigkeit in Anspruch nehmen bzw. der Zugang zum Arbeitsmarkt wäre EU weit leichter für sie.
Aber da finden sich hier sicher noch Leute die das besser beantworten können. ::)

greets ...
neuro ......

Titel: Re: Staatsangehörigkeit eines EU Staates
Beitrag von wichtel am 16.12.2005 um 20:46:56

Neuromancer schrieb am 16.12.2005 um 20:01:08:
evtl. könnte sie EU Freizügigkeit in Anspruch nehmen bzw. der Zugang zum Arbeitsmarkt wäre EU weit leichter für sie.
Aber da finden sich hier sicher noch Leute die das besser beantworten können. ::)

EU-Freizügigkeit dann, wenn der Lebensunterhalt unabhängig von Sozialleistungen gesichert wird.
Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist, da Neu-EU, mit der NE wesentlich leichter. Als Neu-EU' lerin ist für die Aufnahem einer unselbständigen Erwerbstätigkeit derzeit noch eine entsprechende Arbeitserlaubnis erforderlich. Mit der NE ist der Zugang ohne irgendwelche anderen Genehmigungen möglich.
Die Infopflicht sehe ich genauso. Echte Vor- oder Nachteile ergeben sich durch die zweite Staatsangehörigkeit in diesem Fall m.E.n.  nicht wirklich.

Titel: Re: Staatsangehörigkeit eines EU Staates
Beitrag von dr-er am 17.12.2005 um 03:11:14

Neuromancer schrieb am 16.12.2005 um 20:01:08:
Also laut Aufenthaltsgesetz § 3, § 48 u. § 49  würde ich sagen sie muß es der ABH mitteilen.


Ich habe dies in den Paragrafen nicht gefunden. Z.B.:

"Jeder Ausländer ist verpflichtet, gegenüber den mit dem Vollzug des Ausländerrechts betrauten Behörden auf Verlangen die erforderlichen Angaben zu seinem Alter, seiner Identität und Staatsangehörigkeit zu machen"

Und sie hat sogar zwei gültige Pässe (und der russische Pass genügt schon, oder?)... Gibt es überhaupt eine Regelung, dass ein Ausländer alle seine Staatsangehörigkeiten "freiwillig" mitteilen muss?

:-/

Titel: Re: Staatsangehörigkeit eines EU Staates
Beitrag von Neuromancer am 17.12.2005 um 09:39:18
Moin,

Es gibt noch den § 82 Mitwirkung des Ausländers interessant wäre hier Abs 1

(1) Der Ausländer ist verpflichtet, seine Belange und für ihn günstige Umstände, soweit sie nicht offenkundig oder bekannt sind, unter Angabe nachprüfbarer Umstände unverzüglich geltend zu machen und die erforderlichen Nachweise über seine persönlichen Verhältnisse, sonstige erforderliche Bescheinigungen und Erlaubnisse sowie sonstige erforderliche Nachweise, die er erbringen kann, unverzüglich beizubringen. Die Ausländerbehörde kann ihm dafür eine angemessene Frist setzen. Nach Ablauf der Frist geltend gemachte Umstände und beigebrachte Nachweise können unberücksichtigt bleiben.

Würde daher sagen es ist angebracht den Umstand der EU Staatszugehörigkeit mittzuteilen, eine Verschlechterung des Aufenthaltstitels hat das sicher nicht zur Folge, eher das Gegenteil. Weshalb also verschweigen?  ::)

greets ...
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Titel: Re: Staatsangehörigkeit eines EU Staates
Beitrag von dr-er am 17.12.2005 um 19:03:46

Neuromancer schrieb am 17.12.2005 um 09:39:18:
Moin,

Es gibt noch den § 82 Mitwirkung des Ausländers interessant wäre hier Abs 1

(1) Der Ausländer ist verpflichtet, seine Belange und für ihn günstige Umstände, soweit sie nicht offenkundig oder bekannt sind, unter Angabe nachprüfbarer Umstände unverzüglich geltend zu machen und die erforderlichen Nachweise über seine persönlichen Verhältnisse, sonstige erforderliche Bescheinigungen und Erlaubnisse sowie sonstige erforderliche Nachweise, die er erbringen kann, unverzüglich beizubringen. Die Ausländerbehörde kann ihm dafür eine angemessene Frist setzen. Nach Ablauf der Frist geltend gemachte Umstände und beigebrachte Nachweise können unberücksichtigt bleiben.

Würde daher sagen es ist angebracht den Umstand der EU Staatszugehörigkeit mittzuteilen, eine Verschlechterung des Aufenthaltstitels hat das sicher nicht zur Folge, eher das Gegenteil. Weshalb also verschweigen?  ::)

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Soweit ich verstehe kommt § 82 ins Spiel nur wenn der Betroffene sich in einem Verwaltungsverfahren befindet. Hier es ist nicht der Fall.

Die Frau hat Angst von deutschen Behörden und meint, wenn es keine gesetzliche Pflicht gibt und es ihr auch keine Vorteile bringt, erspart sie sich den Behördenweg...

Es gibt noch ein Problem. Ihr Kind ist ein s.g. "Optionsdeutsche" (d.h. es soll bis Vollendung des 23. Lebensjahres auf eine von seinen Staatsagehörigkeiten verzichten). Jemand hat der Frau gesagt, dass das Kind seine dt. Staatsagehörigkeit durch Erwerb der ausländischen verloren hat. Ich probierte sie zu überreden, dass dies nicht im Falle des Erwerbs "kraft Gesetz" gilt, aber sie glaubt mir noch nicht ganz... :(

Und die letzte Frage: kann sie hoffen, den Status nach § 2 Abs. 5 FreizügG/EU zu erlangen, wenn sie doch ihre Staatsagehörigkeit mitteilt? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen (wann beginnt die 5-jährige Frist)?

Titel: Re: Staatsangehörigkeit eines EU Staates
Beitrag von Ralf am 17.12.2005 um 21:37:35
Auf jeden Fall ist es beim Einwohnermeldeamt anzugeben, da nach den Meldegesetzen der Länder zu den erforderlichen Meldedaten die Staatsangehörigkeiten gehören.

Titel: Re: Staatsangehörigkeit eines EU Staates
Beitrag von dr-er am 17.12.2005 um 22:37:36

Ralf schrieb am 17.12.2005 um 21:37:35:
Auf jeden Fall ist es beim Einwohnermeldeamt anzugeben, da nach den Meldegesetzen der Länder zu den erforderlichen Meldedaten die Staatsangehörigkeiten gehören.


Kannst Du bitte ein Link auf die entsprechende Vorschrift des Landes Sachsen-Anhalt  geben?

Titel: Re: Staatsangehörigkeit eines EU Staates
Beitrag von Neuromancer am 17.12.2005 um 23:25:09

dr-er schrieb am 17.12.2005 um 22:37:36:
Kannst Du bitte ein Link auf die entsprechende Vorschrift des Landes Sachsen-Anhalt  geben?


Hallo "Bundeslandsmann" ? :D

Hab hier ein paar Links zum Durchackern  ;)

1.http://www.rechtliches.de/LSA/info_MG.html

2.http://www.magdeburg.de/index.phtml?sNavID=1.100&&object=tx%7C698.85.1%7C0&text=Melderegisterauskunft&ModID=baf&La=1

3.http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=5808

Bei Fragen kannst Du Dich per E-Mail an das Landesverwaltungsamt (3. Link) wenden. Die sind recht Fix mit den Antworten.

greets ...
neuro .....

Titel: Re: Staatsangehörigkeit eines EU Staates
Beitrag von dr-er am 18.12.2005 um 14:30:02

Neuromancer schrieb am 17.12.2005 um 23:25:09:
Hallo "Bundeslandsmann" ? :D

Hab hier ein paar Links zum Durchackern  ;)

1.http://www.rechtliches.de/LSA/info_MG.html

2.http://www.magdeburg.de/index.phtml?sNavID=1.100&&object=tx%7C698.85.1%7C0&text=Melderegisterauskunft&ModID=baf&La=1

3.http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=5808

Bei Fragen kannst Du Dich per E-Mail an das Landesverwaltungsamt (3. Link) wenden. Die sind recht Fix mit den Antworten.

greets ...
neuro .....


Hallo,

danke für die Links!

"§ 13 Auskunfts- und Mitteilungspflicht

(1) Die meldepflichtige Person hat der Meldebehörde auf Verlangen die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters
    erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die zum Nachweis der Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen und bei ihr
    persönlich zu erscheinen."

Bisher verlangt die Meldebehörde nichts. Also bis zum nächsten Umzug darf meine Bekannte ruhig schlafen...  :)

Titel: Re: Staatsangehörigkeit eines EU Staates
Beitrag von dr-er am 18.12.2005 um 14:34:44

Ralf schrieb am 17.12.2005 um 21:37:35:
Auf jeden Fall ist es beim Einwohnermeldeamt anzugeben, da nach den Meldegesetzen der Länder zu den erforderlichen Meldedaten die Staatsangehörigkeiten gehören.


Hallo Ralf,

noch eine Frage, die wahrscheinlich diesem Forum nicht genau passt: soll das Kind auch auf seine "neue" Staatsangehörigkeit verzichten, wenn es die deutsche behalten will (bisher besteht keine "Gegenseitigkeit")?

Titel: Re: Staatsangehörigkeit eines EU Staates
Beitrag von Ralf am 19.12.2005 um 08:55:40

dr-er schrieb am 18.12.2005 um 14:34:44:
soll das Kind auch auf seine "neue" Staatsangehörigkeit verzichten, wenn es die deutsche behalten will (bisher besteht keine "Gegenseitigkeit")?


Ja, das ist dann zu gegebener Zeit erforderlich, sofern dann noch die gegenwärtige Rechtslage besteht. Andernfalls würde automatisch der Verlust der deutschen StA eintreten.

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