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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Sicherung des Lebensunterhaltes https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1134566416 Beitrag begonnen von Shahpur am 14.12.2005 um 14:20:16 |
Titel: Sicherung des Lebensunterhaltes Beitrag von Shahpur am 14.12.2005 um 14:20:16
hallo,
ab wann kann man grundsätzlich von der sicherung des eigenen lebensunterhaltes bei der einbürgerung sprechen? ich bin student, alleinstehend, und verdiene ca 700 euro im monat, bekomme kein bafög aber eine kleine waisenrente von 87 euro. ich arbeite das maximum von 20 std. die woche, die im studium erlaubt sind. kann mir jemand die grenzen nennen? |
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