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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Dreifache Staatsbürgerschaft ?
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Beitrag begonnen von Calimerion am 12.12.2005 um 08:41:30

Titel: Dreifache Staatsbürgerschaft ?
Beitrag von Calimerion am 12.12.2005 um 08:41:30
Hallo liebes Forum,

sicherlich gibt es hier die eine oder andere Deutsch / Philippinische Ehe mit dem ein oder anderen Kind ...wollte dazu bezüglich der Staatsbürgerschaft etwas ansprechen.

Ist folgendes richtig ?

- Kind darf sowohl PH und DL Paß bei Geburt beantragen
- Kind darf beide Päße über 18 behalten, da von Geburt an Doppel Staatsbürger

Dh. der DL Paß müßte wohl nicht abgegeben werden, da von Geburt. Im Vergleich zu Ausländer, welcher von Geburt an nur einen Paß hat, dann sich den Deutschen geben lässt, dieser muß dann den ausländischen abgeben ?

Ist das so alles richtig ?

In meinem Fall ist es nun so, das ich selbst Doppelt Staatsbürger bin ( USA und DL ). Würde bedeuten das Nachwuchs dann 3 Päße haben könnte ? ( ob das Sinn macht ist nochmal was ganz anderes ).

Danke schön
Robert

Titel: Re: Dreifache Staatsbürgerschaft ?
Beitrag von Ralf am 12.12.2005 um 17:20:21

Calimerion schrieb am 12.12.2005 um 08:41:30:
- Kind darf sowohl PH und DL Paß bei Geburt beantragen

Lassen wir die Passfrage erst mal weg, entscheidend ist, welche Staatsangehörigkeit(en) das Kind besitzt. Auch muss man jede in Frage kommende StA für sich betrachten, entscheidend ist das Staatsangehörigkeitsrecht des betreffenden Staates.

Wenn zum Zeitpunkt der Geburt ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat, besitzt das Kind diese ebenfalls kraft Gesetz. Hier muss nichts beantragt werden, das Kind erwirbt die deutsche StA also automatisch, dabei ist es gleichgültig, wo das Kind geboren wird und ob es daneben noch eine andere StA besitzt. Es ist keineswegs so, dass sich jede Staatsangehörigkeit von den Eltern "vererbt".


Zitat:
- Kind darf beide Päße über 18 behalten, da von Geburt an Doppel Staatsbürger

Das deutsche Recht sieht hier keine Entscheidungspflicht vor, ob dies beim anderen Staat ebenso ist, muss man bei den dortigen Behörden erfragen, ebenso, ob das Kind diese StA überhaupt besitzt.


Zitat:
Im Vergleich zu Ausländer, welcher von Geburt an nur einen Paß hat, dann sich den Deutschen geben lässt, dieser muß dann den ausländischen abgeben ?

Im Einbürgerungsverfahren muss die bisherige StA in der Regel aufgegeben werden, allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen.


Zitat:
In meinem Fall ist es nun so, das ich selbst Doppelt Staatsbürger bin ( USA und DL ). Würde bedeuten das Nachwuchs dann 3 Päße haben könnte ?

Die amerikanische StA wird in der Regel durch Geburt innerhalb der USA erworben. Andernfalls hat das Kind diese vermutlich nicht, genauere Auskunft gibt's beim amerikanischen Generalkonsulat.

Wenn geklärt ist, welche Staatsangehörigeiten das Kind neben der deutsche noch besitzt, können selbstverständlich entsprechende Pässe beantragt werden.


Zitat:
ob das Sinn macht ist nochmal was ganz anderes

Eben, zumal Pässe in der Regel Geld kosten.

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