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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Aufenthalt und Selbstständigkeit einer Polin
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Beitrag begonnen von hanswmeier am 06.12.2005 um 17:38:00

Titel: Aufenthalt und Selbstständigkeit einer Polin
Beitrag von hanswmeier am 06.12.2005 um 17:38:00
Hallo,

meine Freundin kommt aus Polen und nach sechs Monate hin- und her Fahrerei will ich, dass wir jetzt zusammenwohnen. Dazu zwei Fragen:

1. Wenn sie nach Deutschland einreist, wie lange darf sie hier bleiben, bevor sie ausreisen muss (drei Monate, sechs Monate, oder gibt es keine Begrenzung)? Und, wenn sie ausreisen musste und das auch getan hat, wann darf sie wieder nach Deutschland einreisen (wieder: Nach drei Monaten, sechs Monaten, gibt es keine Begrenzung)? Was passiert, wenn dieser Zeitraum überschritten wird (sie hier länger bleibt)?

2. Ich weiß, dass sie als Arbeitnehmerin bis 2009 (oder, noch wahrscheinlicher bis 2011) nicht ohne weiteres arbeiten darf. Wie sieht es aber mit der Selbstständigkeit aus? Darf sie problemlos eine Einzelunternehmung (sie wäre also eine Freiberuflerin) gründen/registrieren?

Viele Grüße,
Hans

Titel: Re: Aufenthalt und Selbstständigkeit einer Polin
Beitrag von Sondra am 09.12.2005 um 08:50:01
Hallo Hans!


Zitat:
Das allgemeine Recht auf Freizügigkeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU gilt für jeden und wird von der für Arbeitnehmer vereinbarten Übergangsregelung nicht berührt. Es gibt also keine zusätzlichen Beschränkungen für den Umzug in einen anderen Mitgliedstaat, um dort zu studieren oder zu wohnen. Der Umzug in einen anderen Mitgliedstaat, um dort als abhängig Beschäftigter zu arbeiten, ist jedoch für bis zu sieben Jahre beschränkt. Dies ist aber auch der einzige Fall, für den Beschränkungen gelten. Seit vielen Jahren können sich Bürger der Bewerberländer bereits in der EU niederlassen und als Selbständige arbeiten und lassen sich Unionsbürger in den Bewerberländern nieder.
Dabei sollen aber nicht die sehr realen praktischen Schwierigkeiten übersehen werden, die mit dem Zugang zu einem bestimmten Beruf verbunden sein können.
Das Niederlassungsrecht ist jedoch im Gemeinschaftsrecht festgelegt und geschützt, so dass sich der einzelne darauf berufen kann, um seine Rechte geltend zu machen.


Den Rest kannst du lesen unter http://europa.eu.int/comm/enlargement/negotiations/chapters/chap2/free_movement_of_persons_de.pdf

Gute Informationen sind auch unter: http://213.77.105.135/wInfopolen/2_Polen/2_03_EU-Beitritt/EUListe/01Fragen_.asp?navid=54 zu finden.

Hier im Forum konnte der Pfad http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1133095078/0 für dich auch aufschlussreich sein.

Alles Gute, Sondra  :)

Titel: Re: Aufenthalt und Selbstständigkeit einer Polin
Beitrag von daniggo am 09.12.2005 um 14:11:16
Hallo Hans.

Bei den nützlichen Links von Sondra solltest du dich aus meiner Sicht vor allem zum Thema Selbstständigkeit einlesen.

...und zum letzten Link (Verweis auf einen Thread im Forum hier): hoffentlich kannst du daraus auch ermutigende Infos enntehmen...

Hans, Sondra, lest mal bitte bei Gelegenheit meine Privatnachrichten / PN.



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