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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung & korrekter Name
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Beitrag begonnen von elposte am 06.12.2005 um 13:08:06

Titel: Einbürgerung & korrekter Name
Beitrag von elposte am 06.12.2005 um 13:08:06
Ich hätte da nochmals die Frage wie wichtig der aktuelle korrekte Nachname bei der Einbürgerung ist. Im Pass meiner Frau steht noch der Mädchenname sowie auf der NE, jedoch im Maschinenlesbaren-Code der NE steht schon der neue Doppelname nach der Heirat. Wenn sie jetzt bei Ihrer peruanischen Botschaft die Namensänderung durchführen lässt bekommt sie aber nicht Ihren Namen nach wie im deutschen Recht sondern einen dreifachen Nachnamen (alter Doppelname + name des Ehegatten). Die Botschaft würde dann nur einen Eintrag in den Pass Stempeln mit dem neuen Namen
Die Frage ist jetzt was besser wäre um die allgemeine Verwirrung von drei verschiedenen Nachnamen (alter Doppelname nach peruan. Recht, deutscher Doppelname & dreifacher peruan. Nachname) zu entschärfen, einfach alles so lassen ohne Änderung im peruan. Recht, gibt es dann Probleme bei der eventuellen Ausbürgerung?
Weiterhin hätte ich die Frage da sie sich nach mehr als 8 Jahren rechtmäßigen Aufenthalt einbürgern lassen möchte ist angeb. ein unbefristete Arbeitsplatz so gut wie vorraussetzung. Sie hat auch eine Arbeitsbesch. bekommen wo drauf steht Arbeitsvehältnis "laufend" jedoch kein Vermerk auf befristet obwohl er auf 2 Jahre befristet ist, jedoch als Zahnärztin ist es eigentl. unmöglich ein unbefristetes Verhältnis zu erlangen da man keine richtige Approbation bekommt sondern höchstens eine befristet Berufserlaubnis. Hat Ihr Antrah damit Erfolgsaussichten da es auch um seinen Beruf richtig ausüben zu können von grosser Bedeutung ist?

Titel: Re: Einbürgerung & korrekter Name
Beitrag von Ralf am 07.12.2005 um 12:26:58
Ist denn bei oder nach der Hochzeit ein Ehename nach deutschem Recht festgelegt worden?

Titel: Re: Einbürgerung & korrekter Name
Beitrag von elposte am 07.12.2005 um 14:37:08
Der neue Ehename ist bei der Hochzeit festgelegt worden beim Standesamt ist dann aber in der peruanischen Botschaft nicht übertragbar.

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