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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> vorläufiger pass
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Beitrag begonnen von melek am 01.12.2005 um 01:27:28

Titel: vorläufiger pass
Beitrag von melek am 01.12.2005 um 01:27:28
i leute

mein freund hat folgendes problem.
er ist tr aber seit 38 jahren in deutschland er ist 40 hat noch keinen wehrdienst in der tr geleistet und diesbezüglich probleme mit der tr behörde. er hatte bereits einen einbürgerungsbescheid für d gestellt und auch die einwilligungszustimmung oder wie das heist erhalten. zwischenzeitlich war er hartz V empfänger arbeitet jetzt aber wieder. muss er nun aufs neue eine neue einbürgerung beantragen?
es fehlte nur noch die ausbürgerung aus der tr die bis heute (fast 2 jahre) auf sich warten lässt(nun habe ich hier im forum gelesen das diese nicht mehr erteilt wird wenn jemand den wehrdienst nicht gemacht hat).
aus diesem grund hat er im moment auch keien gültigen pass da dieser seit jan. 04 abgelaufen ist. wegen der willkür auf dem konsulat wo man ihm mitteilte das dieser nur für jeweils 3 monate verlängert wird hat er es ganz bleiben lassen diesen immer wieder zu verlängern.  
wegen seiner neuen stellung benötigt er aber nun dringend einen pass da er bei div. firmen zwecks der einfahrt einen vorzeigen muss da er sonst immer probleme hat.
ausserdem möchten wir endlich heiraten.

besteht die möglichkeit einen vorläufigen deutschen pass zu bekommen?

hoffe auf antwort
melek





Titel: Re: vorläufiger pass
Beitrag von brickbat am 01.12.2005 um 19:04:42
Kurz und knapp: nein.
Die Ausstellung deutscher Ausweisdokumente setzt die deutsche Staatsangehörigkeit voraus die Dein Freund bisher definitiv nicht hat.
Einbürgerung ist nicht mein Gebiet aber soweit ich weiß, werden Einbürgerungszusicherungen auf 2 Jahre  befristet ausgestellt. Wenn er derzeit nicht im Besitz eines gültigen Passes ist könnte es sogar sein, daß die wahrscheinlich demnächst ablaufende Zusicherung nicht verlängert wird. Er sollte sich schleunigst um eine Einigung mit dem Konsulat bemühen. In einem anderen thread wurde bereits erwähnt, daß man sich vom tr. Wehrdienst freikaufen kann. Wenn er die Dinge so laufen läßt halst er sich jede Menge Probleme auf.

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