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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat,Scheidung,Neuheirat
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Beitrag begonnen von sofie am 29.11.2005 um 16:37:12

Titel: Heirat,Scheidung,Neuheirat
Beitrag von sofie am 29.11.2005 um 16:37:12
Mein Freund(Türke) ist noch mit einer Deutschen verheiratet.Er ist nach der Heirat mit ihr vor ca. 2 Jahren nach Deutschland gekommen. Jetzt will er sich scheiden lassen. Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre hat er bekommen und eine Arbeitserlaubnis hat er auch. Nun würden wir aber gerne heiraten.Was jetzt? Wird er ausgewiesen , wenn er sich scheiden läßt? Kann man die Scheidung nicht beschleunigen?
Ich bin Türkin und Studentin und habe null Ahnung von der Materie.

Titel: Re: Heirat,Scheidung,Neuheirat
Beitrag von Bruno am 29.11.2005 um 16:59:21
hi,

ausgewiesen wird er deshalb sicher nicht. Sollte er länger als 2 Jahre mit seiner Ehefrau in
ehelicher Lebensgemeinschaft gelebt haben, so ist die Verlängerung seiner AE nicht mehr
an die Ehe gebunden, d.h. er hat ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben.
Heiraten könnt ihr natürlich erst nachdem er geschieden wurde. Hierzu ist vermutlich
das Trennungsjahr einzuhalten.

Interessanter ist doch die Frage wo ihr eure Ehe führen wollt. In DE oder TR ?
Sollte Dein Freund die Niederlassungserlaubnis erworben haben (ging aus dem Posting
nicht hervor) so wäre dieses im Bundesgebiet ohne größere Probleme möglich. Sollte
dieses nicht der Fall sein, so ist es euch ohne weiteres zumutbar die Ehe im Heimatland
zu führen.


Bruno

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