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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Besuchsvisum für meinen Freund
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Beitrag begonnen von Ivy am 28.11.2005 um 13:04:31

Titel: Besuchsvisum für meinen Freund
Beitrag von Ivy am 28.11.2005 um 13:04:31
Hallo!

Mein Freund ist Afrikaner (Togo) und hat in der Schweiz Asyl beantragt. Jetzt würden wir gerne die Feiertage mit meiner Familie zusammen hier in Deutschland verbringen, aber ich weiß weder, wie ich es bewerkstelligen kann, dass er mich besuchen darf, noch wo ich was beantragen soll. Das Ausländeramt in der Schweiz hat mir zugesichert, daß es von ihrer Seite kein Problem damit gibt, sprich, er ausreisen darf. Allerdings müsste ich zum Zoll nach Friedrichshafen/Bodensee fahren und dort eine befristete Einreiseerlaubnis für Deutschland für meinen Freund beantragen. Ist das richtig? Kennt sich damit vielleicht jemand aus? Gibt es denn keine andere Behörde, an die ich mich wenden könnte?

Gruß Yvonne

Titel: Re: Besuchsvisum für meinen Freund
Beitrag von Marco am 28.11.2005 um 20:31:11
Hallo Yvonne,

dein Freund ist als togoischer Staatsangehöriger für Deutschland grundsätzlich visumspflichtig. Daher benötigt er ein Visum von der zuständigen Deutschen Auslandsvertretung.  Dies wäre in Deinem Fall die Deutsche Botschaft Bern oder das Deutsche Generalkonsulat in Genf.

Mit einer Visumserteilung ist jedoch grundsätzlich nicht zu rechnen, da die Auslandsvertretung u.a. die Glaubhaftigkeit des Rückkehrwillens nach Ablauf des Visums überprüfen muss. Aufgrund des gestellten Asylantrages ist von einer freiwilligen Ausreise wird von einer Rückkehrwilligkeit nach Togo kaum auszugehen sein.

Gruß

Marco

Titel: Re: Besuchsvisum für meinen Freund
Beitrag von Daddy am 29.11.2005 um 15:58:58

Ivy schrieb am 28.11.2005 um 13:04:31:
.... Allerdings müsste ich zum Zoll nach Friedrichshafen/Bodensee fahren und dort eine befristete Einreiseerlaubnis für Deutschland für meinen Freund beantragen. Ist das richtig? ...


Die Bundespolizei (war vermutlich mit "Zoll" gemeint) hat grds. die Möglichkeit Ausnahmevisa an der Grenze zu erteilen. Diese Erteilung ist jedoch an besondere Voraussetzungen geküpft, u. a. dass der visumspflichtige Staatsangehörige nachweisen kann, dass der Grund für die Einreise derart kurzfristiger und wichtiger Natur ist, dass ihm die reguläre Beantragung eines Visums bei der zuständigen Auslandsvertretung unmöglich war ... und das ist bei Besuchsreisen nie der Fall.

Also bleibt nur der Weg zur Botschaft oder zum Generalkonsulat.

Gruß
Daddy

Titel: Re: Besuchsvisum für meinen Freund
Beitrag von Abu am 30.11.2005 um 14:05:05

Ivy schrieb am 28.11.2005 um 13:04:31:
Das Ausländeramt in der Schweiz hat mir zugesichert, daß es von ihrer Seite kein Problem damit gibt, sprich, er ausreisen darf.

Ich habe keinerlei Zweifel, daß sie ihn ausreisen lassen, aber lassen sie ihn auch wieder einreisen??[/quote]
Abu

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