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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Student verlängerung AE nach heirat
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Beitrag begonnen von muskan am 25.11.2005 um 19:51:50

Titel: Student verlängerung AE nach heirat
Beitrag von muskan am 25.11.2005 um 19:51:50
Hi !!!

Ich bin seit zwei Jahre in Deutschland und Sprchkurse Student und ich möchte meine Freundin heiraten. Sie ist weit 7 Jahre hier und wir haben unser Eheschlißung  schön Angemeldet und habe ich auch beantrag für verlängerung AE.
Ich möchte nur fragen ab ich bekomme probleme für die verlangerung?

Muskan

Titel: Re: Student verlängerung AE nach heirat
Beitrag von wichtel am 25.11.2005 um 19:54:24
Hey!

Wär denk ich zunächst wichtig, was für eine  Staatsangehörigkeit und - da ich vermute, dass sie Ausländerin ist - was für einen Aufenthaltstitel Deine zukünftige Ehefrau hat.

Titel: Re: Student verlängerung AE nach heirat
Beitrag von muskan am 26.11.2005 um 12:26:36
Hi !!!

Sie kommt aus Indien und ich aus Bangaladesh. Sie hat Unbefristet AE.

danke

Titel: Re: Student verlängerung AE nach heirat
Beitrag von wichtel am 26.11.2005 um 12:39:43
Dann dürfte es keine Probleme geben, wenn Euer Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen gesichert ist und Ihr heiratet, während Deine Aufenthaltserlaubnis noch gültig ist. Was sonst an Unterlagen benötigt iwrd weißt Du sicher schon, da Du die Verlängerung ja schon beantragt hast.


Titel: was kann passiern?
Beitrag von muskan am 15.12.2005 um 12:51:42
Hi !!!

Ich habe heute noch eine Brief von AB bekomme und die haben geschriben das ich soll entwieder Heiratsurkunde oder fest termin zur Eheschliesung einer halb ein Woche bringen sonst die entscheiden nach Aktenlage.

Wir haben seit 6 wochen Eheschliesung schon gemeldet aber bis jetzt keine Anwort bekommen von OLG zum heiraten.Ich habe auch in Standesamt angerufen aber die wiesen auch nicht noch wie lange  dauert. So bitte sagen Sie mir  wie oder was soll bei Auslanderbehörde schreiben ?

Muskan

Titel: Re: Student verlängerung AE nach heirat
Beitrag von wichtel am 15.12.2005 um 15:47:38
Hey!

Lass Dir vom Standesamt ne Bestätigung über den Sachstand geben. So wie ich Dich verstehe, können die Dir bescheinigen, dass alles nur noch von der Entscheidung des OLG abhängt. Sofern dort alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und Dir das Standesamt das bescheinigt, sollte das der ABH reichen.

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