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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Stimmt das?
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Beitrag begonnen von SaLeLa am 12.11.2005 um 22:10:27

Titel: Stimmt das?
Beitrag von SaLeLa am 12.11.2005 um 22:10:27
Hallöchen.
Kurze Frage:
Mein Verlobter (Kameruner) und Ich (Deutsche) haben einen gemeinsamen Sohn,der morgen 7 Wochen alt wird.
Mein Verlobter besitzt immernoch seine Duldung,auch ist er noch nicht in der Geburtsurkunde des Kleinen eingetragen.
Der Grund:
Seine Geburtsurkunde muss erst nach Kamerun geschickt werden zur inhaltlichen Überprüfung,erst dann kann er in die Geburtsurkunde eingetragen werden.

Ausserdem sagten die Leute von der ABH uns,dass mein Verlobter erst seine Aufenthaltserlaubnis bekommen kann,wenn er in der Geburtsurkunde unseres Sohnes als Vater eingetragen ist.Aber bis er da eingetragen ist,müssen wir erst auf die Antwort von Kamerun warten,und ich habe gehört das so einen Überprüfug bis zu 5 Monaten dauern kann???!
Alles ist miteinander total verwurschtelt,und ich wollt mal fragen ob das so richtig ist.
Mein Verlobter würde nämlich gerne mit Führerschein machen anfangen und Arbeit suchen,kann er das auch jetzt schon?!

Sorry für eventuelle Fehler,aber hab den Kleinen im arm...Blähungen... ;-)

Hoffe es ist nicht zu kompliziert,bin für jede Antwort dankbar.
Liebe Grüße Sa,La und Le

Titel: Re: Stimmt das?
Beitrag von garfield2008 am 13.11.2005 um 10:22:06
H(a)i,

lies Dir mal den Link durch.

Wenn das geklärt ist, und er in der Geburtsurkunde des kleinen drinsteht, kann er eine AE geantragen, sofern er einen Pass besitzt.

mfg
Thomas Böttcher

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