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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Antrag auf Duldung zwecks Eheschließung
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Beitrag begonnen von carohabibi am 20.10.2005 um 16:22:05

Titel: Antrag auf Duldung zwecks Eheschließung
Beitrag von carohabibi am 20.10.2005 um 16:22:05
Hallo! Ich möchte meinen Freund aus Ghana in Deutschland heiraten. Leider hat er keinerlei Aufenthaltsgenehmigung. Die ABH verlangt logischerweise eine Bestätigung vom zuständigen Standesamt, dass alle Papiere zur Eheschließung vorliegen. Erst dann kann man einen Antrag auf Duldung zwecks Eheschließung stellen. Also haben wir mächtig geackert und endlich alle Papiere (hoffe ich jedenfalls) aus Ghana bekommen, die ich jetzt bei meinem zuständigen Standesamt (Mc Pom) einreichen wollte. Dort sagte man mir, dass für eine Heirat IMMER eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt und man von so einem Fall noch nie gehört hätte. Aber ich weiß doch (durch meinen Anwalt und Nachlesen im Internet), dass die ABH eine Duldung zwecks Eheschließung gewähren kann, dazu aber eine Bestätigung vom Standesamt benötigt. Mein Standesamt will das jedoch nicht wahrhaben, will sich aber (nach Bitten und Betteln) informieren, macht uns aber keine großen Hoffnungen.

Hat vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder habt Ihr Tipps? Was schätzt Ihr, wie unsere Chancen aussehen?

Ich bin dankbar für jeden Kommentar! [tipper=tipper.gif]

Titel: Re: Antrag auf Duldung zwecks Eheschließung
Beitrag von Mick am 20.10.2005 um 23:32:04

schrieb am 20.10.2005 um 16:22:05:
dass für eine Heirat IMMER eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt

Hi,
na, es gibt ungefährt 100 Mio. Fälle, in denen Ausländer ohne Aufenthalts-
genehmigung, sondern mit Duldung oder Gestattung geheiratet haben (ok,
leicht übertrieben).


Zitat:
Mein Standesamt will das jedoch nicht wahrhaben, will sich aber (nach Bitten und Betteln) informieren, macht uns aber keine großen Hoffnungen.

Was die wahrhaben wollen ist doch schnurz. Sie sollen bestätigen, dass
alle Papiere vorliegen, den Rest macht die ABH.


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