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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> HILFE!!!!
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Beitrag begonnen von chepsi am 09.10.2005 um 20:49:51

Titel: HILFE!!!!
Beitrag von chepsi am 09.10.2005 um 20:49:51
Die Frau meines Bekannten will morgen zur Ausländerbehörde gehen und die Trennung von ihm bekanntgeben. Sie sagte ihm, dass er dann in einer Woche zurück in sein Land muss, obwohl sein Visum noch bis Feb geht. Wie lange hat er Zeit, bis er weg muss nach Trennung und gibt es eine Möglichkeit, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu bekommen. Sie hat ihn während der Ehe jeglichen Kontakt mit anderen untersagt, ihm weder einen Deutschkurs erlaubt (damit er keinen Kontakt mit anderen hat) noch ihm in irgendeiner Weise ermöglicht, sich in Deutschland einzugliedern.

Titel: Re: HILFE!!!!
Beitrag von Mick am 09.10.2005 um 21:24:36
Hi,
seit wann ist er denn mit welchem Visum hier?

Titel: Re: HILFE!!!!
Beitrag von chepsi am 09.10.2005 um 21:26:45
Er ist seit Aug 2004 in Deutschland und seit Feb 2005 verheiratet.

Titel: Re: HILFE!!!!
Beitrag von sunnysunshine am 09.10.2005 um 21:27:50
Hallo Chepsi,

ob ein eigenständiges Aufenthaltsrecht entstanden iat, kann man so nicht sagen. Es kommt dabei auf den Zeitpunkt der Eheschließung, der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, dem Zeitpunkt der Trennung u.a. Umstände an. Allgemein kann man sagen, dass nach zweijährigem Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft mit Aufenthaltserlaubnis ein eigenständiges Aufenthaltsrecht entsteht.

Wenn sie die Trennung bei der Ausländerbehörde bekannt gibt, wird geprüft ob ein eigenständiges Aufenthaltsrecht entstanden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kann seine Aufenthaltserlaubnis zeitlich verkürzt werden. Als erstes bekommt er dazu eine Anhörung, kann sich dazu äußern und dann ergeht die Entscheidung.

Sollte es zu einer Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis kommen, so geschieht dies durch rechtsmittelfähigen Bescheid. In diesem Bescheid ist eine Ausreisefrist geregelt.

Die Aussage von ihr, dass er innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Trennung Deutschland verlassen muss, ist so rechtlich nicht haltbar.

Grüße
sunnysunshine ;)

Titel: Re: HILFE!!!!
Beitrag von chepsi am 09.10.2005 um 21:28:12
und er hat enen Aufenthaltstitel, der das zweite Mal für 6 Monate befristet wurde.

Titel: Re: HILFE!!!!
Beitrag von Janna am 10.10.2005 um 09:07:35
Hallo,

dass der Aufenthaltstitel nur 6 Monate verlängert wurde, zeigt mir, dass die Ausländerbehörde die Eheschließung sowieso mit Skepsis sieht (Verdacht auf Scheinehe)
Hat er diese 2. Verlängerung zusammen mit seiner Frau beantragt? Seht als Grund im Antrag: Eheliche Lebensgemeinschaft mit einer Deutschen?
Wenn nicht (wenn er z.B. vorher nur eine Duldung hatte und diese verlängert wurde), dann hätte Dein Freund nie einen Aufenthalt wegen ehelicher Lebensgemeinschaft gehabt und könnte von daher auch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht ableiten.
Aber wie Sunnysunshine schon schrieb kann ein eigenständiger Aufenthalt erst nach 2 Jahren gelebter ehel. Lebensgemeinschaft abgeleitet werden.
Ausnahmen wären "außergewöhnlicher Härte" möglich (z.B. Gewalt in der Ehe). Die Verweigerung eines Deutschkurses und von Kontakten nach außen wird da m.E. nicht ausreichen. Außerdem hätte er ja trotzdem einfach rausgehen und Kontakte knüpfen können ...

Wichtig ist, dass Du uns mitteilst, was für ein Visum Dein Freund hat. Ohne die Info ist eine bessere Beurteilung der Situation nicht möglich:
- Hat er ein in den Pass geklebtes Visum? steht da irgendein Aufenthaltszweck drauf?
- Hat er nur einen Zettel, den er immer im Pass mitführen muss?

Viele Grüße
Janna

Titel: Re: HILFE!!!!
Beitrag von chepsi am 10.10.2005 um 11:27:38
er hat ein in den Pass geklebtes Visum, heißt Aufenthaltstitel. und, ja, das hat er mit seiner Frau zusammen beantragt.
Er ist ja dann eben selber rausgegangen und hat Kontakte geknüpft; dass er mehr Zeit mit seinen Kumpels verbringt ist ja auch der Grund, warum sie jetzt diesen Schritt geht.
Sie hat ihm gesagt, er würde ihr gehören und sonst keinem.

Ist schon krank, wie manche mit der Würde eines Menschen umgehen.

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