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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Namensrecht Heirat in Deutschland
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Beitrag begonnen von Chun am 08.10.2005 um 12:07:55

Titel: Namensrecht Heirat in Deutschland
Beitrag von Chun am 08.10.2005 um 12:07:55
Hallo,

folgende Situation: eine Bekannte, deutsche Staatsangehörige, hat in Deutschland einen chinesischen Staatsbürger geheiratet. Bei der Eheschließung behielt sie "vorerst" ihren eigenen Namen und der Mann auch seinen eigenen. Sie dachte, dass sie den Namen ihres Mannes später noch annehmen könnte, also eigentlich vor der Geburt des ersten Kindes.

Ich habe es allerdings bisher so verstanden, dass sie rechtskräftig den eigenen Namen angenommen hatte (da Heirat nach deutschen Recht) und hier eine nachträgliche Änderung nicht mehr möglich ist. Oder spielt hier eine Rolle, dass sie zur Standesbeamtin den Hinweis "vorläufig" gesagt hatte? Kann sie ihren Namen bei Geburt der Kinder noch ändern?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Chun

Titel: Re: Namensrecht Heirat in Deutschland
Beitrag von ronny am 08.10.2005 um 18:46:16

Zitat:
Ich habe es allerdings bisher so verstanden, dass sie rechtskräftig den eigenen Namen angenommen hatte (da Heirat nach deutschen Recht) und hier eine nachträgliche Änderung nicht mehr möglich ist.


Hi chun,

das ist ned ganz richtig, wenn sie bereits deutsches Recht gewählt und dann noch keinen (Ehe-) Namen bestimmt haben (gemeinsam) , ist das jederzeit noch möglich siehe § 1355 BGB hier .  Sollten sie wovon ich ausgehe noch keine Rechtswahl getroffen haben geht das auch noch siehe Art. 10 EGBGB hier .

Voraussetzung ist aber (und das kann ich heute nicht mit Bestimmtheit sagen), dass überhaupt Familiennamen zur Auswahl stehen, das heißt China muß Familien- und Vornamen haben. Ansonsten wäre das Problem, dass der chin. Eigenname (f.e. Mao Tse Tung) nicht zum Ehenamen geeignet wäre. Das kann ich aber erst next week nachschauen.

Grüße
Ronny ;-)

Titel: Re: Namensrecht Heirat in Deutschland
Beitrag von Chun am 08.10.2005 um 19:38:29
Hallo Ronny, okay, dann könnte sie doch noch (eventuell) ihren Namen ändern.

Würde das bei mir selbst auch noch möglich sein? Ich (deutsche Staatsangehörige, mein Mann ist auch Chinese) habe bei Anmeldung unserer Eheschließung gesagt, dass ich meinen Namen behalten möchte - also hatte meine Entscheidung bereits getroffen. Soweit ich dich verstanden habe, könnte auch ich noch den Namen meines Mannes annehmen.

Ist das so richtig? Sorry, wenn ich da noch mal nachfragen muss...

Übrigens müsste China Vor- und Nachnamen haben... Aber schau bitte lieber nach, da ich ja nicht genau weiß, wie das alles rechtlich aussieht . Vielen Dank! ;-D

Titel: Re: Namensrecht Heirat in Deutschland
Beitrag von ronny am 08.10.2005 um 19:51:08
Hi Chun,

sicher kannst Du das auch heute noch ändern. Kein Problem.


Zitat:
Übrigens müsste China Vor- und Nachnamen haben...


Kann sein, aber was ist was ?

Ich hab beim "großen Führer" Mao Tse Tung mal gehört, dass der Familienname Mao lautete, aber noch nie nachgelesen  ;-D

Mache ich dann doch mal zur Sicherheit ;-)

Grüße
Ronny ;-)

Titel: Re: Namensrecht Heirat in Deutschland
Beitrag von Chun am 08.10.2005 um 21:57:08

schrieb am 08.10.2005 um 19:51:08:
Kann sein, aber was ist was ?


Jaaa, das ist wirklich nie ganz so einfach ... Also die Chinesen stellen sich grundsätzlich zuerst mit dem Nachnamen, dann mit dem Vornamen vor. Also Ralf Müller würde somit Müller Ralf heißen (wenn er ein Chinese wäre). Deswegen macht es auch Sinn, dass Mao Tse Tung den Nachnamen Mao trägt. Aber ganz genau weiß ich das bei diesem Beispiel auch nicht, da ich nicht unbedingt ein "Fan" bin und mir daher diese Gedanken bisher erspart habe ;) Die Chinesen untereinander (Freunde, Arbeitskollegen, etc.) sprechen sich auch grundsätzlich mit Vor- und Nachnamen an. Nur die Familie und sehr enge Freunde benutzen nur den Vornamen.

Ich dachte, dass Dich vielleicht interessiert, wie die Chinesen ihren Namen nutzen - deswegen diese kleine Ausführung ;)

Bin gespannt, was Du nach dem Wochenende herausfindest.
Liebe Grüße
Chun

PS: Ich weiß natürlich welcher Name meines Mannes der Nachname ist ;)

Titel: Re: Namensrecht Heirat in Deutschland
Beitrag von ronny am 10.10.2005 um 09:30:39

Zitat:
Bin gespannt, was Du nach dem Wochenende herausfindest.  


Hi Chun,

eigentlich erstmal, dass "der große weise Führer" in Wirklichkeit Tse Tung MAO hieß , d.h. in schriftlichen Darstellungen erscheinen an erster Stelle die Familiennamen, und dann die Vornamen. ;)

Dann weiter, dass die 19 häufigsten Familiennamen von mehr als der Hälfte aller Chinesen geführt werden:

Li, Wang, Zhang, Liu, Cheng, Yang, Zhao, Huang, Zhou, Wu, Xu, Sun, Hu, Zhu, Gao, Lin, He, Guo, und Ma.

Es ist nach der Eheschließung wohl namensrechtlich so, dass jeder Ehegatte seinen Namen behält. Jetzt wirds indifferent: (Zitat) Dies dürfte aber nicht ausschließen, dass die  Ehegatten in der Ehe einen gemeinsamen Namen führen oder ein Ehegatte seinem Familiennamen den des anderen Ehegatten hinzufügt.

Ob die zitierte Regelung in die Register  übernommen, oder es sich lediglich um Gebrauchsnamen handelt, wird konnte ich leider nicht herausfinden.

Auf der sicheren Seite wäre man immer, wenn das deutsche Namensrecht über Art. 10 EGBGB gewählt würde, welcher dann die Möglichkeiten der §§ 1355 ff BGB eröffnet.
Die Rechtswahl ist bei oder nach der Eheschließung möglich.

Grüße
Ronny ;-)

Titel: Re: Namensrecht Heirat in Deutschland
Beitrag von Chun am 10.10.2005 um 15:12:26
Vielen Dank Ronny, Du bist der beste  :paletti

Titel: Re: Namensrecht Heirat in Deutschland
Beitrag von pitty am 21.10.2005 um 17:09:35

schrieb am 10.10.2005 um 09:30:39:
Es ist nach der Eheschließung wohl namensrechtlich so, dass jeder Ehegatte seinen Namen behält. Jetzt wirds indifferent: (Zitat) Dies dürfte aber nicht ausschließen, dass die  Ehegatten in der Ehe einen gemeinsamen Namen führen oder ein Ehegatte seinem Familiennamen den des anderen Ehegatten hinzufügt.


Ronny ;-)


Eigentlich kenne ich es bei Chinesen so, dass die Eheleute NIE ihren Namen durch Heirat ändern. Ist auch in den historisch chinesisch beeinflussten Ländern wie Vietnam etc. der Fall.

Zu Mao:

Mao ist tatsächlich der Familienname. Zédōng (Tse Tung) der volle Vorname, wobei Dong (Tung) der ECHTE Vorname ist. Tse ist praktisch ein 'Anhängsel', Attribut, Zuname. Die Brüder/Schwestern einer Familien tragen den selben Zunamen. Die Brüder von Zedong hießen Mao Zemin und Mao Zetan. Jetzt wird es aber wieder verwirrend: Es gibt auch noch Rufnamen, die aber gottseidank nicht (schriftliche) Namensbestandteile sind. Rufnamen erkennt man daran, dass sie mit 'A' oder einem Titel ausgerufen werden. z.B. 'A Sung', 'Großer Bruder Fong' etc. Mein Rufname klingt ganz anders als mein Vorname. Bei Familien und einheimischen Freunden werde ich mit Rufnamen angesprochen. Meine deutschen Freunde sprechen mit dem 'echten' Vornamen (ohne Attribut) an.

Titel: Re: Namensrecht Heirat in Deutschland
Beitrag von Chun am 22.10.2005 um 11:05:49

schrieb am 21.10.2005 um 17:09:35:
Eigentlich kenne ich es bei Chinesen so, dass die Eheleute NIE ihren Namen durch Heirat ändern.


Dies ist richtig. Aber es geht hier nicht um eine chinesisch- chinesische Heirat, sondern um deutsch-chinesisch. Hier ist eine Änderung des deutschen Nachnamens in den chinesischen doch gern gesehen - und alle deutsche Staatsbürgerinnen, die ich kenne und einen chinesischen Staatsbürger als Mann haben, haben auch dessen Namen angenommen - ich bin da die Ausnahme (noch) ;)

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