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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Besuch mit AE im EU-Drittland - wie lange?
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Beitrag begonnen von elpollodiablo am 04.10.2005 um 12:08:56

Titel: Besuch mit AE im EU-Drittland - wie lange?
Beitrag von elpollodiablo am 04.10.2005 um 12:08:56
Hallo zusammen,

meine Freundin aus Südamerika verfügt über eine Aufenthaltserlabnis, die ihr in Österreich ausgestellt wurde, da sie dort studiert. Nun möchte sie zu mir kommen und sich hier nach einem Studienplatz umschschauen. Bis sie ein neues deutsches Visum hat könnte sie sich ja mit ihrem aktuellen österreichischem Visum hier aufhalten, quasi als Besucherin. Weiß jemand, wie lange sie sich mit ihrer AE hier aufhalten darf?

Danke & Gruß

Titel: Re: Besuch mit AE im EU-Drittland - wie lange?
Beitrag von sunnysunshine am 04.10.2005 um 17:14:22
Hallo elpollodiablo,

hab dir diese Frage schon in dem anderen Thread beantwortet (hatte diesen hier noch nicht gesehen ;) )

[guck=guck.gif] hier

wie da schon geschrieben, kann sie sich mit dem Aufenthaltstitel von Österreich bis zu drei Monaten in Deutschland als Besuch aufhalten, wenn der Aufenthaltstitel in Österreich noch gültig ist, d.h. solang sie noch dort studiert.

Grüße
sunnysunshine ;)

Titel: Re: Besuch mit AE im EU-Drittland - wie lange?
Beitrag von elpollodiablo am 05.10.2005 um 15:19:32
Ja, habe ich schon gesehen, vielen Dank!

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