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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Auf.Recht und Einbürgerung für ausl. Vater.
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Beitrag begonnen von great am 03.10.2005 um 19:20:49

Titel: Auf.Recht und Einbürgerung für ausl. Vater.
Beitrag von great am 03.10.2005 um 19:20:49
Hallo Leute! Meine Situation ist bestimmt nicht so ganz typisch. Ich werde es versuchen kury zu fassen. Mein Deutsch ist nicht perfekt - sorry für sehr mögliche Fehllern:-)

Ich bin seit 1992 in Deutschland, von 1996 bis 2003 war ich verheiratet (mit deutscher Frau). Wir haben ein gemeinsames Kind. Sie ist jetzt 8 Jahre alt und hat nur deutsche SA.

Seit Ende 2004 habe ich die Alleinige Sorgerecht für meine Tochter bekommen und seitdem wohnen wir auch zusammen. Obwohl ich mich alleine um die Tochter kümmere und meine ex-Frau keine Unterhalt zahlt - muss ich für Sie Unterhalt zahlen, weil Sie nicht erwerbsfähig ist und von Sozialhilfe lebt. Das hat zur Folge, das ich sehr viel verdienen muss um mich, meine Tochter und meine allein lebende ex-Frau zu unterhalten.
Momentan bin ich arbeitslos.

Obwohl ich schon lange in BRD bin - habe ich immer noch  befristete AE. Ich habe damals immer Pech gehabt - gerade zu dem Zeitpunkt, wo mein AE verlängert werden musste - habe ich nicht so viel verdient und mall waren es 12 DM oder 30 DM, welche mir gefehlt haben um ausreichend Einkommen zu haben.

Ich gehe davon aus, das ich - bis meine Tochter selbst verdient, oder meine ex-Frau tod ist  - nicht ausreichend Einkommen haben werde um Alle zu unterhalten und für sich selbst  genug zu haben.

Meine Frage ist. Habe ich in der Situation überhaupt eine Möglichkeit unbefristete AE und (oder) deutsche SA zu bekommen?

Danke.

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