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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Wird das Aufenthaltsrecht verlängert?
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Beitrag begonnen von Manuela am 07.09.2005 um 22:24:56

Titel: Wird das Aufenthaltsrecht verlängert?
Beitrag von Manuela am 07.09.2005 um 22:24:56
Hallo zusammen,
ich habe eine Bekannte, die aus Macedonien stammt.
Sie war mit einem Deutschen verheiratet, der leider verstorben ist.
Sie besitzt ein Aufenthaltsrecht bis 2006.
Wie sieht das dann aus ? Wird das Aufenthaltsrecht verlängert oder bekommt
sie vielleicht eine eigenständiges Aufenthaltsrecht ?

Vielen Dank im voraus.

Gruss
Manuela

Titel: Re: Wird das Aufenthaltsrecht verlängert?
Beitrag von Mick am 07.09.2005 um 22:32:02
Hi,
Deine Bekannte hat ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach
§ 31 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG (siehe unter "Gesetze"). Wenn Sie
die allgemeinen Voraussetzungen des § 5 AufenthG erfüllt,
wird sie auch mit der Verlängerung keine Probleme haben.

Titel: Re: Wird das Aufenthaltsrecht verlängert?
Beitrag von Manuela am 07.09.2005 um 23:25:29
Danke Mick,
das ging ja mal wieder rasend schnell

Gruss
Manuela

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