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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Über die Türkei nach Deutschland
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Beitrag begonnen von Chattenherz am 01.09.2005 um 16:30:39

Titel: Über die Türkei nach Deutschland
Beitrag von Chattenherz am 01.09.2005 um 16:30:39
Hallo,

ich habe einen Bekannten, der vor dem Bürgerkrieg in Ex-Jugoslawien zunächst in die Türkei gegangen ist von 1995-1997 oder 1996-1998 und sich dort 2 Jahre aufgehalten hat, bevor er mit seiner Familie (Frau & Kind) nach Deutschland kam. Das Kind ist in der Türkei geboren.
Z.Zt. ist ein Verfahren anhängig worin er auf eine dauerhafte Aufenthaltgenehmigung klagt. (Näheres dazu unter einer anderen Rubrik - habe viele Fragen, zu diesem Fall)

Hier nur meine Frage bzgl. der Türkei

Wird er als Flüchtling anerkannt, wenn er nicht direkt aus Bosnien nach Deutschland gekommen ist ? (Leider weiß ich nicht ob über den Land- oder Luftweg)

Gilt die Türkei als sog. sicherer Drittstaat (auch im Hinblick auf den EU Beitritt) ?

Da die Staatsangehörigkeit nicht abschließend geklärt ist (Bosnier oder Serbe ?) - kann er auch zurück in die Türkei geschickt werden ?

Für eine Antwort wäre ich dankbar,
chattenherz

Titel: Re: Über die Türkei nach Deutschland
Beitrag von brickbat am 01.09.2005 um 16:34:17
Als Bosnier wird er mit einer Anerkennung als Flüchtling wohl nicht rechnen dürfen.

Titel: Re: Über die Türkei nach Deutschland
Beitrag von Mick am 01.09.2005 um 16:59:40
Hi,
Posting wurde verschoben, da es ja mehr um Asyl- Flüchtlingsrecht
geht, als um Schengen- EU-Recht.


schrieb am 01.09.2005 um 16:30:39:
Wird er als Flüchtling anerkannt, wenn er nicht direkt aus Bosnien nach Deutschland gekommen ist ? (Leider weiß ich nicht ob über den Land- oder Luftweg)

Gilt die Türkei als sog. sicherer Drittstaat (auch im Hinblick auf den EU Beitritt) ?

Nein, die Türkei gehört nicht zu den sicheren Drittstaaten.


Zitat:
Da die Staatsangehörigkeit nicht abschließend geklärt ist (Bosnier oder Serbe ?) - kann er auch zurück in die Türkei geschickt werden ?

Wenn er sich dort legal aufgehalten hat, ist es durchaus
möglich, dass die Türkei (völkerrechtlich) zur Rückübernahme
verpflichtet ist. Kann man aber schlecht ohne genaue Kenntnis
des Einzelfalles beurteilen.


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