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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung und Hartz 4 https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1124984808 Beitrag begonnen von beydc am 25.08.2005 um 17:46:48 |
Titel: Einbürgerung und Hartz 4 Beitrag von beydc am 25.08.2005 um 17:46:48
Guten Tag,
Mich würde eine Frage sehr interessieren. Meine Frau hat eine Niederlassungserlaubnis für die Bundesrepublik, als Frau eines deutschen Staatsbürgers. Aus wirtschaftlichen Gründen, mußte ich Hartz 4 für unsere Bedarfsgemeinschaft anmelden. Welche Chancen hat sie, nachdem unsere wirtschaftliche Lage sich gebessert hat und wir Hartz 4 nicht mehr benötigen, die deutsche Einbürgerung zu erlangen? Vielen Dank im Voraus. |
Titel: Re: Einbürgerung und Hartz 4 Beitrag von Ralf am 26.08.2005 um 09:19:27 schrieb am 25.08.2005 um 17:46:48:
Wenn der Lebensunterhalt dauerhaft aus eigenen Mitteln gesichert ist, steht ein früherer Bezug von ALG II einer Einbürgerung nach § 9 StAG nicht im Wege. |
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