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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung und Hartz 4
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Beitrag begonnen von beydc am 25.08.2005 um 17:46:48

Titel: Einbürgerung und Hartz 4
Beitrag von beydc am 25.08.2005 um 17:46:48
Guten Tag,

Mich würde eine Frage sehr interessieren. Meine Frau hat eine Niederlassungserlaubnis für die Bundesrepublik, als Frau eines deutschen Staatsbürgers. Aus wirtschaftlichen Gründen, mußte ich Hartz 4 für unsere Bedarfsgemeinschaft anmelden.

Welche Chancen hat sie, nachdem unsere wirtschaftliche Lage sich gebessert hat und wir Hartz 4 nicht mehr benötigen, die deutsche Einbürgerung zu erlangen?

Vielen Dank im Voraus.

Titel: Re: Einbürgerung und Hartz 4
Beitrag von Ralf am 26.08.2005 um 09:19:27

schrieb am 25.08.2005 um 17:46:48:
Welche Chancen hat sie, nachdem unsere wirtschaftliche Lage sich gebessert hat und wir Hartz 4 nicht mehr benötigen, die deutsche Einbürgerung zu erlangen?


Wenn der Lebensunterhalt dauerhaft aus eigenen Mitteln gesichert ist, steht ein früherer Bezug von ALG II einer Einbürgerung nach § 9 StAG nicht im Wege.

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