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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Schnelle Heirat
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Beitrag begonnen von Momo3 am 22.08.2005 um 13:37:36

Titel: Schnelle Heirat
Beitrag von Momo3 am 22.08.2005 um 13:37:36
Hallole!

Wir haben ein kleines Problem,vielleicht hat uns jemand nen Rat!;-)

Ich bin mit einem Tunesier verlobt,wir warten jetzt seit 7 Wochen darauf,das die Papiere von der Überprüfung beim Oberlandesgericht wiederkommen.
Mein Verlobter ist seit einem Jahr zum arbeiten hier und seine Aufenthaltsgenehmigung erlischt, wenn er seine Arbeit nicht mehr hat...Arbeit ist jetzt fertig,weil pleite.Gewerbe wird in den nächsten Wochen abgemeldet,dann müsste er theoretisch zurückgehen.

Weiss jemand ob es eine Möglichkeit gibt ein Visum/Aufenthalt allein für die Hochzeit zu verlängern? ::)

Titel: Re: Schnelle Heirat
Beitrag von Abu am 22.08.2005 um 16:19:44
Hi Momo,

wenn die Ehe unmittelbar bevorsteht - und das tut sie in diesem Fall, weil dem Standesamt offensichtlich alle für die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis erforderlichen  Unterlagen vorliegen - kann die ABH die bestehende AE verlängern bzw. eine neue AE erteilen. Vgl. § 25 Abs. 4 AufenthG:

Zitat:
Einem Ausländer kann für einen vorübergehenden Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, solange dringende ... persönliche Gründe ... seine vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern. Eine Aufenthaltserlaubnis kann abweichend von § 8 Abs. 1 und 2 verlängert werden, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalles das Verlassen des Bundesgebiets für den Ausländer eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.

Ich würde einfach mal mit der zuständigen ABH sprechen.

Abu

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