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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> ALG2 u. Aufenthalt
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Beitrag begonnen von tefo am 15.08.2005 um 19:49:24

Titel: ALG2 u. Aufenthalt
Beitrag von tefo am 15.08.2005 um 19:49:24
Hallo,
Wenn ich mir das alles richtig zusammenreime, was hier andere schon beantwortet bekommen haben, kann ich (Deutscher mit kolumbianischer Frau):

ALGII beziehen (bis ich eine Arbeit gefunden habe)  ohne, dass  meiner Frau die Abschiebung droht.

sollte ich besser kein ALGII beziehen (und Pfandflaschen suchen), während sie das Visum zur FamZus beantragt.

Kann meine Frau in Deutschland auch ALGII beziehen, solange, das mit dem deutsch noch nicht so gut klappt und sie diesen Integrationskurs macht.


Freue mich über Antworten...

Grüsse

Titel: Re: ALG2 u. Aufenthalt
Beitrag von brickbat am 15.08.2005 um 20:01:08
Beim Familiennachzug zu Deutschen wird der Lebensunterhalt nicht geprüft. Ob Deine Frau unmittelbar nach der Einreise Anspruch auf ALG II hat weiß ich leider nicht, der Bezug würde sich aber auf eine AE nicht schädlich auswirken.

Titel: Re: ALG2 u. Aufenthalt
Beitrag von Norbert am 15.08.2005 um 21:14:49
Sie hat anspruch ohne das es sich irgendwie auf den Aufenthalt auswirkt ,keine angst passiert nichts.

Titel: Re: ALG2 u. Aufenthalt
Beitrag von raom02 am 20.08.2005 um 16:45:22
Hi,

ich hätte hier drauf auch eine Frage, wenn es keinen was ausmacht...?!

Vollgendes, ich lebe mit meiner Schwangerren Partnerin zusammen, ich beziehe seit neustem AlgII und sie leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Asylbl),
meine Frage ist,
hat Sie ein Recht auch AlgII???

Weil ich erfahren habe , wenn wir wie eine eheänlichen gemeinschaft leben hätte Sie darauf ein Recht.

Sollte das stimmen , wie kann ich vorlegen das wir auch wie eine Eheähnliche Gemeinschaft zusammen leben...???

mfg
raom02

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