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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Antrag auf Deutsche Staatsangehörigkeit
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Beitrag begonnen von chilindrina am 10.08.2005 um 20:40:44

Titel: Antrag auf Deutsche Staatsangehörigkeit
Beitrag von chilindrina am 10.08.2005 um 20:40:44
Hallo Ihr lieben,  :blum
Nach wieviele jahren kann ich die Deutsche Staasangehörigkeit beantragen?
Ich besitze AE nach § 28, in 2 wochen fange eine Ausbildung und mein mann ist in Erziehungsurlaub (also wir beide bekommen ALGII).
Können die Behörde mir das verweigern? :öhm

Titel: Re: Antrag auf Deutsche Staatsangehörigkeit
Beitrag von Ralf am 10.08.2005 um 21:08:51

schrieb am 10.08.2005 um 20:40:44:
Nach wieviele jahren kann ich die Deutsche Staasangehörigkeit beantragen?

§ 10 StAG erfordert 8 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt, mit Bescheinigung über erfolgreichen Integrationskurs 7 Jahre.
Nach § 9 StAG ist die Einbürgerung für Ehegatten von Deutschen bereits nach 3 Jahren möglich, sofern die Ehe seit mindestens 2 Jahren besteht.


Zitat:
also wir beide bekommen ALGII

Dann kommt nur § 10 StAG in Betracht, und auch das nur, wenn der Grund für die Inanspruchnahme des ALG II nicht von dir zu vertreten ist oder du unter 23 Jahre alt bist.


Zitat:
Können die Behörde mir das verweigern? :öhm

Wenn die Voraussetzungen nicht alle erfüllt sind, wird die Behörde den Antrag wol ablehnen müssen. Die Voraussetzungen findest du unter

Titel: Re: Antrag auf Deutsche Staatsangehörigkeit
Beitrag von chilindrina am 10.08.2005 um 21:35:51
Hallo Ralf,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Nun meine daten: ich bin peruanerin (34), verheiratet mit einen Deutsche (34), wir haben ein sohn (1 1/2) der von geburt an Deutsche ist, wir sind verheiratet seit 05.02.2004 wann könnte ich die Einbürgerung beantragen? und was ist wenn ich wegen Kindererziehung nicht arbeiten kann und auf ALGII angewiesen bin?, wie gesagt mein Mann er ist in Erziehungsurlaub und bekommt auch ALGII

Titel: Re: Antrag auf Deutsche Staatsangehörigkeit
Beitrag von Ralf am 10.08.2005 um 22:11:58
Wie ich schon sagte: Eine Ermessenseinbürgerung nach § 9 StAG dürfte wegen dem Bezug von ALG II nicht in Betracht kommen. Eine Ausnahme davon ist nur nach § 10 StAG möglich, und diese Vorschrift erfordert 7 bzw. 8 Jahre Aufenthalt.
Sollte der Bezug von ALG II wegfallen, könnte aber vorher die Möglichkeit nach § 9 StAG bestehen. Danach sind 3 Jahre Aufenthalt bei 2 Jahren Ehe erforderlich.

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